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Finanzbehörde Finanzbehörde

Globalrichtlinien


Für die Aufgabenerfüllung der Bezirksämter im Bereich Landes- und Landschaftsplanung hat der Senat folgende Globalrichtlinien erlassen (PDF-Dateien zum Herunterladen):

GlobalrichtlinieGeltungsdauer (bindende Wirkung)

Steuerung der Bezirkspläne

Globalrichtline zur Steuerung der verbindlichen Bauleit- und Landschaftplanung durch die Bezirksämter

(inkl. Anlage 1)

31.12.2008
Anlagen

Anlage 2

(Entschließungen und Empfehlungen der Ministerkonferenz für Raumordnung)

Anlage 2.1

(Innenstädte als Einzelhandelstandorte erhalten)

Anlage 2.2

(Factory-Outlet-Center)

Anlage 3

(Entschließungen und Empfehlungen der gemeinsamen Landesplanung Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein)

Anlage 3.1

(Trilaterale Vereinbahrung zur gegenseitigen Information über Ansiedlungsvorhaben großflächiger Einzelhandelseinrichtungen vom 3. Juni 1997)

Anlage 4

(Entschließungen und Empfehlungen des gemeinsamen Landesplanungsrats Hamburg/Schleswig-Holstein)

Anlage 4.1

(Entschließung über die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen)

Verfahren Bezirkspläne

Globalrichtlinie über die Aufstellung von Bebauungsplänen und Landschaftsplänen sowie Maßnahmen zur Sicherung der Planung und Erlass von Innen- und Außenbereichsverordnungen und Erhaltungsverordnungen in der Verantwortung der Bezirke

31.12.2008
Durchführung des hamburgischen Stadtteilentwicklungsprogramms in der Verantwortung der Bezirkebis 31.21.2004
Kostenbeteiligung in der Bauleitplanung (inkl. div. Anlagen)bis 31.12.2010
Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradstellplätze bis 01.08.2012
Anlage 1 (Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stellplätze und notwendiger Fahrradplätze)
Anlage 2 (Abminderungsgebiet)