Stalking
Grenzenlose Belästigung
Deckblatt des Flyers "Stalking"
(Polizei Hamburg)
Stalking-Opfer zeigen vergleichbare Symptome wie Opfer anderer Gewaltdelikte bis hin zu posttraumatischen Belastungsreaktionen. Häufig treten psychosomatische Beschwerden auf; es kann zu Krankschreibungen kommen und zu Problemen am Arbeitsplatz.
Einige Opfer kündigen oder fühlen sich gezwungen, ihren Wohnort zu wechseln. Stalking ist als ein dynamischer Prozess anzusehen, der auch durch das Verhalten des Opfers mitbestimmt wird.
Es kann in Verhalten und Frequenz stabil bleiben, sich über die Zeit qualitativ und quantitativ verändern und sogar eskalieren bis hin zu schweren Gewaltdelikten.
Dieser Prozess muss daher grundsätzlich laufend beobachtet und ggf. neu bewertet werden.
Durch Stalkinghandlungen können z.B. der Tatbestand des § 238 StGB (Nachstellung) und/ oder die anderer Paragrafen des Strafgesetzbuches verwirklicht worden sein. Um das Stalking zu beenden und Eskalationen zu verhindern, ist eine frühzeitige konsequente Intervention unter Einbeziehung gefahrenabwehrender, strafverfolgender und zivilrechtlicher Möglichkeiten gefragt.
Dies setzt voraus, dass allen am Interventionsprozess Beteiligten ein möglichst hohes Maß an Informationen und Erkenntnissen zur Verfügung gestellt wird, und zwar über den Stalker selbst, dessen „Vorgeschichte“, Motivation, Verhalten, Umfeld und ggf. psychische Auffälligkeiten, über das Opfer und vor allem über die Täter-Opfer-Beziehung und deren individuelle Dynamik.
Die Polizei setzt dabei alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ein, um neben effektiver Gefahrenabwehr und Strafverfolgung auch angemessenen Opferschutz zu gewährleisten, und den Opfern das Gefühl zu geben, mit ihren Problem nicht allein zu sein und ernst genommen zu werden. In Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Stalking wurde darüber hinaus ein Informationsflyer für Betroffene entwickelt.
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