•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Informationen zum Ablauf

Wenn Sie sich für das "Begleitete Fahren - Führerschein ab 17“ entschieden haben, müssen einige wichtige Punkte beachtet werden. Deshalb stellen wir Ihnen im Folgenden eine Reihe von Informationen zur Verfügung, die Ihnen einen guten Überblick über die einzelnen Phasen geben werden:

1. Übersichtstabelle

AblaufFestlegungen / Hinweise

Fahrschulausbildung

- ab 16 1/2 Jahren -

Für den Fahrschüler ein Jahr früher als bisher, sonst keine Änderung                                                                                                              Voraussetzungen für Begleiter (mindestens eine namentlich benannte Person)
  • Mindestens 30 Jahre alt
  • Seit mindestens 5 Jahren Fahrerlaubnis der Klasse B
  • Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister
Empfohlen wird die Teilnahme an einer 90-minütigen Vorbereitung für Fahranfänger und Begleiter (vor der praktischen Fahrprüfung)
Fahrprüfung

Auf begleitetes Fahren beschränkte Fahrerlaubnis

- mit 17 Jahren -

  • befristete Prüfungsbescheinigung
  • Beginn der Probezeit
  • Der Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer

anschließend begleitet fahren
Fahren üben in unterschiedlichen Verkehrssituationen

Auflagen:

  • Das Fahren ist nur zusammen mit einer der namentlich auf der Prüfbescheinigung eingetragenen Begleitpersonen erlaubt (s.o.)
  • Auch für die Begleitperson(en) gilt ein Drogen- und Alkoholverbot (0,5 Promille)

  • Der Geltungsbereich der Prüfbescheinigung ist auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt

Unbeschränkte Fahrerlaubnis
- ab 18 Jahren -

Aushändigung des EU-Kartenführerscheins

2. Beginn und Ausbildung

Jugendlichen können sich bei den Fahrschulen zum "Begleiteten Fahren mit 17" anmelden. Hierbei muss vorher bei der Führerscheinstelle ein Antrag auf Teilnahme gestellt werden. Der Antrag wird genehmigt

  • wenn die Erziehungsberechtigten zustimmen und

  • keine Eintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg vorliegen.

Jetzt kann die Anmeldung bei der Fahrschule erfolgen (ab 16 ½ Jahren). Die Ausbildung läuft ganz normal einschließlich der theoretischen und praktischen Prüfung.

3. Wer Begleiter werden kann

Auto auf Straße

(Thomas Adrian)

Die Begleitpersonen, die den Jugendlichen nach Erhalt der Prüfbescheinigung begleiten dürfen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 30 Jahre alt sein
  • Seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein
  • Max. 3 Punkte im Verkehrszentralregister

Dabei ist es unerheblich, ob der Begleiter eine erziehungsberechtigte Person ist. Er muss bei Beantragung der Fahrerlaubnis und auch der Eintragung weiterer zur Begleitung vorgesehener Personen  schriftlich benannt werden.

4. Prüfung

Nach Bestehen der theoretischen Prüfung kann der Fahranfänger bzw. die Fahranfängerin die praktische Fahrprüfung absolvieren. Diese bleibt unverändert gegenüber der sonst üblichen praktischen Prüfung. Darauf hin wird die befristete Prüfbescheinigung ausgehändigt, mit der der Teilnehmer bundesweit unter den bekannten Auflagen fahren kann:

  • nie ohne die benannte Begleitperson fahren
  • nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder bei Übermüdung
  • Geltungsbereich ist nur die Bundesrepublik Deutschland