Die Ansprechpartner
08.09.2011
Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen sind im Regelfall die Bauprüfdienststellen in den Bezirksämtern. Hier bekommen Sie auch konkrete Informationen über Bebauungsmöglichkeiten sowie das jeweils maßgebende Verfahren.
Ihre zuständige Bauprüfdienststelle können Sie ermitteln, indem Sie in den Behördenfinder Hamburg den Straßennamen Ihres Baugrundstücks eingeben.
Rufen Sie dazu bitte nun die zugehörige Seite auf: Behördenfinder
Alle Hamburgischen Bauprüfdienststellen auf einen Blick: Adressliste
Anträge für Vorhaben in der HafenCity oder im Hamburger Hafen werden nicht von den bezirklichen Bauprüfdienststellen bearbeitet. Hier hat der Senat die Zuständigkeit seit dem 1. Oktober 2006 anders bestimmt.
Baugrundstücke in der HafenCity
| Für die HafenCity, einschließlich der Speicherstadt und der Kehrwiederspitze, ist die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Bauordnung und Hochbau, Referat Baugenehmigungen zuständig. | ||
Baugrundstücke im Hamburger Hafen
| Im Hafennutzungsgebiet werden Bauanträge von der Hamburg Port Authority, Bereich Planung, Bauprüfabteilung Hafen bearbeitet. |

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