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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Arten- und Biotopschutzprogramm (APRO)

Die Aufgabe des Arten- und Biotopschutzprogramms ist es, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu sichern. Es trifft Aussagen zu allen Bereichen der Stadt und legt Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der Lebensräume einheimischer Pflanzen- und Tierarten fest.

Gewässer, Wälder, Moore, Heiden oder Grünland werden ebenso einbezogen wie Wohngebiete oder Verkehrsflächen. Das Apro repräsentiert Hamburgs flächendeckendes und auf die Flächen bezogenes Naturschutzprogramm.

Das Arten- und Biotopschutzprogramm ist als eigenständiger Teil des Landschaftsprogramms im Juni 1997 von der Bürgerschaft beschlossen worden. Es repräsentiert Hamburgs flächendeckendes und auf die Flächen bezogenes Naturschutzprogramm.

Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer wird aufgrund seiner besonderen Lage und seiner vom Stadtgebiet Hamburg deutlich abweichenden Biotopausstattung mit einem eigenen Kartenausschnitt und einer eigenen, nur auf diesen Lebensraum bezogenen Legende dargestellt.

Im Hamburgischen Naturschutzgesetz war bisher festgelegt, dass das Arten- und Biotopschutzprogramm zur Vorbereitung, Durchführung und Überwachung von Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege der wild wachsenden Pflanzen und wildlebenden Tiere erstellt wird.

Zukünftig sieht das Hamburgische Naturschutzgesetz vor, Aussagen des Apro zusammen mit weiteren naturschutzfachlich bedeutenden Inhalten in einer Fachkonzeption Arten und Biotopschutz (FABio) darzustellen.

Die Basis zur Entwicklung des Arten- und Biotopschutzprogramms waren die Arten- und Biotopkartierungen, die für das gesamte Stadtgebiet erhoben wurden. Fünfzehn verschiedene Biotopentwicklungsräume (siehe Download-Bereich) wurden auf dieser Grundlage zusammengefasst und hierzu Ziele und Maßnahmen formuliert.

Für den Bereich des Nationalparks Hamburgisches Wattenmeer werden zusätzliche Biotope dargestellt. Ein wesentlicher Bestandteil des Arten- und Biotopschutzprogramms ist das Schutzgebietssystem. Es besteht aus Naturschutzgebieten, Landschaftsschutzgebieten und Naturdenkmalen. Allein die 29 Hamburger Naturschutzgebiete besitzen einen Anteil an der Landesfläche von etwa 8,1 %. Das Arten- und Biotopschutzprogramm stellt darüber hinaus wertvolle, kleinflächige Einzelbiotope sowie vernetzte Biotoptypen (Verbindungsbiotope) dar. Im Hamburgischen Naturschutzgesetz ist vorgesehen, darüber hinaus einen Biotopverbund einzurichten und dauerhaft zu sichern. Dieses Netz räumlich oder funktional verbundener Biotope wird auf der Grundlage von bestimmten Zielarten und ihren Ansprüchen an ihre Lebensräume und Lebensgemeinschaften ermittelt und zukünftig im Landschaftsprogramm dargestellt.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Alisa Steinberger Naturschutzamt Raum Raum E 4 Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Postanschrift Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-2856 040 42840-3552 alisa.steinberger@bsu.hamburg.de

Downloads

APRO-Karte

PDF , 11.90 MB

Legende, Ziele und Maßnahmen des APRO

PDF , 49.74 KB