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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Begriffsbestimmung

Forscher mit Petrischale

Gentechnisch veränderte Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes (GenTG) sind Organismen, deren genetisches Material in einer Weise verändert worden ist, wie es unter natürlichen Bedingungen nicht vorkommt. Dementsprechend versteht man unter gentechnischen Arbeiten die Erzeugung gentechnisch veränderter Organismen, ihre Verwendung, Vermehrung, Lagerung, Zerstörung oder Entsorgung sowie ihren innerbetrieblichen Transport (§ 3 GenTG).

Entsprechend dem Risikopotenzial der verwendeten gentechnisch veränderten Organismen und dem daraus resultierenden Gefährdungspotenzial der Arbeiten werden gentechnische Arbeiten in 4 Sicherheitsstufen eingeteilt.

Der Sicherheitsstufe 1 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist.

Der Sicherheitsstufe 2 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist.

Der Sicherheitsstufe 3 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem mäßigen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist.

Der Sicherheitsstufe 4 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist.

Die Sicherheitsstufe der gentechnischen Arbeiten bestimmt, welche technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im geschlossenen System zu treffen sind, um den Austritt von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt zu verhindern. Die einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen für Arbeiten der verschiedenen Sicherheitsstufen sind in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung festgeschrieben und sind um so anspruchsvoller, je größer das Risikopotenzial der gentechnisch veränderten Organismen ist.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Dr. Heino Niebel Raum Raum B131 Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-2466 040 42797-2466 heino.niebel@bsu.hamburg.de