Bezirkliche Jugendwohnungen
Angebote der Jugendhilfe im LEB
Zielgruppe und Ziele
In Bezirklichen Jugendwohnungen werden junge Menschen in der Regel im Alter von 16 bis 18 Jahren betreut. Die interne Betreuung ermöglicht es, dass ein Drittel der Jugendlichen im Alter von 15 Jahren sowie ihre 14-jährigen Geschwister betreut werden können. Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung bietet Bezirkliche Jugendwohnungen auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge an. Bei Bedarf können einige Einrichtungen auch weibliche unbegleitete Flüchtlinge aufnehmen.
In Bezirklichen Jugendwohnungen leben Jugendliche, die über ein für die ambulante Betreuung notwendiges Maß an Selbstständigkeit verfügen und die betreuungsfreie Zeiten eigenverantwortlich gestalten können. Die Jugendlichen sind bereit, an ihrer Lebensplanung aktiv mitzuarbeiten. Zum Zeitpunkt der Aufnahme sind sie bereits in der Lage, für sich Ziele zu formulieren. Für die Realisierung der Ziele brauchen sie noch Unterstützung.
Im Vordergrund der Hilfe steht die Verselbstständigung der Jugendlichen - ggf. unter Berücksichtigung der jeweiligen kulturellen Hintergründe. Mit gruppenpädagogischen Methoden werden die jungen Menschen lebens- und situationsorientiert in der Hausgemeinschaft sozial gefördert.
Besonderheit: Ein interner Betreuer lebt im selben Gebäude
Unsere Bezirklichen Jugendwohnungen sind fest im Stadtteil verwurzelt. Jeder Jugendliche hat ein eigenes Zimmer. Das Besondere: Ein interner Betreuer wohnt im selben Gebäude. Dieser steht hauptsächlich in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden als Ansprechperson für die Jugendlichen zur Verfügung. Ein externer Betreuer (Sozialpädagoge) hat die Verantwortung für alle die Jugendwohnung betreffenden Angelegenheiten. Beide Betreuer gestalten in enger Kooperation das Zusammenleben im Haus. Sie organisieren wöchentlich Gruppenabende. Dort werden gemeinsame Aktivitäten, aber auch Probleme und Lösungswege besprochen.
Die Bezirklichen Jugendwohnungen können unterschiedliche Schwerpunkte haben, die im methodischen Vorgehen und im pädagogischen Handeln berücksichtigt werden.
Die Kosten für den Lebensunterhalt und die Unterkunft der Jugendlichen trägt in der Regel das Sozialamt. Die Hilfe zur Erziehung wird aus dem Tagessatz finanziert.
Zugang zur Hilfe
Voraussetzung für die Hilfe ist ein Antrag beim Jugendamt.
Kontakt
Kinder- und Jugendhilfeverbund Mitte (Abteilung Ost)
Kinder- und Jugendhilfeverbund Eimsbüttel (Abteilung West)
Kinder- und Jugendhilfeverbund Nord (Abteilung Nord)
Kinder- und Jugendhilfeverbund Süderelbe (Abteilung Süd)

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us


