Daten und Fakten
Hier erhalten Sie Informationen zu Themen wie Genehmigung und Überwachung von gentechnischen Anlagen, thematische Schwerpunkte von gentechnischen Forschungsvorhaben in Hamburg oder Sicherheitsstandards.
Genehmigung und Überwachung von gentechnischen Anlagen und Arbeiten
Zur Zeit gibt es in Hamburg ca. 150 gentechnische Anlagen.
Die Zunahme gentechnischer Anlagen in Hamburg seit 1987 und der Anteil der verschiedenen Sicherheitsstufen der Anlagen ist in der Grafik dargestellt.
Thematische Schwerpunkte von gentechnischen Forschungsvorhaben:
Die thematischen Schwerpunkte gentechnischer Projekte liegen in Hamburg auf dem medizinisch-pharmazeutischen sowie mikrobiologischen Sektor am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf und am Bernhard-Nocht Institut für Tropenmedizin.
Einen weiterer Schwerpunkt bildet die Molekularbiologie der Pflanzen am Biozentrum Klein-Flottbek der Universität Hamburg.
Außerdem gibt es eine Reihe von Firmen, die mit gentechnischen Methoden forschen.
Gentechnisches Überwachungslabor
Zur experimentellen Überwachung gentechnischer Arbeiten und Anlagen wird in Hamburg seit 1995 ein Überwachungslabor betrieben. Damit war Hamburg nach Bayern das zweite Bundesland, das über eine solche Einrichtung verfügt und war 1998 das erste Überwachungslabor mit dem Sicherheitsstandard eines S3 Labors. Daher ist dort auch die Bearbeitung und Analyse von Probenmaterial aus S3 Laboratorien möglich. Darüber hinaus untersucht das gentechnische Überwachungslabor Proben aus über den Hamburger Hafen eingeführten Produkten und analysiert diese auf gentechnische Veränderungen.
Europäische Zusammenarbeit
Hamburg beteiligt sich an einem europäischen Projekt, dessen Ziel ein Erfahrungsaustausch mit anderen europäischen Ländern über die bei der Überwachung gentechnischer Anlagen gewonnenen Erkenntnisse ist. Im Rahmen des Projekts werden in den einzelnen Ländern Schwachstellen identifiziert und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Innerhalb dieses europaweiten Netzes von Überwachungsbehörden, dem auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angehört, werden gemeinsam vorbereitete Überwachungen gentechnischer Anlagen durchgeführt und anschließend analysiert. Hierbei hat sich gezeigt, dass strukturierte Überwachungskonzepte wie in Hamburg und die den deutschen Behörden zur Verfügung stehende Datenbank für die Risikobewertung von Organismen und die Sicherheitsbewertung von Arbeiten bei den Vertretern der anderen Mitgliedstaaten auf großes Interesse stoßen.
Hamburger Kommission für Fragen der Gentechnik
In Hamburg ist seit Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes 1990 und der Etablierung seines Vollzugs durch die damalige Umweltbehörde eine Kommission (Hamburger Kommission zu Fragen der Gentechnik, HKFG) eingesetzt worden, die die Hamburger Behörden in relevanten Fragen der Gentechnik berät und allgemeine Stellungnahmen zu aktuellen Themen in der Gentechnik verfasst. Dieses Gremium besteht aus 7 Experten aus unterschiedlichen Anwendungsbereichen der Gentechnik.
Technikfolgeabschätzung
Zur Technologiefolgenabschätzung wurde der Forschungsschwerpunkt BIOGUM an der Universität Hamburg eingerichtet, der sich mit den Wechselwirkungen von moderner Biotechnologie (u. a. Gentechnik) und Gesellschaft beschäftigt. Es gibt in diesem Bereich zwei Forschungsgruppen, eine auf dem Gebiet der Pflanzenzüchtung und eine für den Bereich Medizin. Diese Gruppen sind einerseits im Biozentrum Klein-Flottbek und andererseits am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf angesiedelt.
Kennzeichnung
Seit Einführung der EU-weit geltenden Novel-Food-Verordnung im September 1989 müssen gentechnisch veränderte Lebensmittel auf der Verpackung als solche gekennzeichnet sein. Diese Bestimmungen sind durch die Verordnung über gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel seit Anfang 2004 deutlich erweitert worden. Während nach den alten Bestimmungen nur Lebensmittel kennzeichnungspflichtig waren, in denen noch gentechnisch veränderte Organismen nachweisbar waren, muss nach der neuen Verordnung jedes Lebens- oder Futtermittel gekennzeichnet werden, bei dessen Herstellung oder Erzeugung gentechnisch veränderte Organismen angewendet wurden. Der Nachweis des gentechnisch veränderten Organismus im Endprodukte ist nicht mehr entscheidend.
Bei der Kennzeichnung gibt es einen Schwellenwert für GVO-Beimischungen für die einzelnen Zutaten, wenn diese zufällig und unvermeidlich in das Produkt gelangt sind.

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