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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Fachanweisungen

22.06.2011

Fachanweisungen sind allgemeine Verwaltungsvorschriften, die im Einvernehmen mit den Bezirksamtsleitungen unter Beteiligung der Bezirksaufsichtsbehörde von dem Präses (Senatorin bzw. Senator) oder dem Senatssyndicus (Staatsrätin bzw. Staatsrat) der zuständigen Fachbehörde erlassen werden.

Fachanweisungen (FA) Anlage/n zur FA Geltungsdauer
FA 1 / 2011

Notwendige Stellplätze und notwendige Fahrradplätze

Anlage 1

Bemessungswerte für die Anzahl notwendiger Stellplätze und notwendiger Fahrradplätze

Anlage 2

Abminderungsgebiet

Anlage 3

Verminderter Stellplatzschlüssel für Mehrfamilienhäuser im Bereich der inneren Stadt

bis 6.06.2021

FA 1/2009 - ABH
Beteiligung des Arbeitskreises Gewerbebau

bis 31.12.2018

FA 1/2007 - ABH
Vorweggenehmigung nach § 33 BauGB

Formblatt bis 30.06.2017