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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Fassadenreinigung

Für die Oberflächenbehandlung von Außenflächen baulicher Fassaden sind verschiedene Anforderungen aus den Rechtsbereichen des Bau-, Gewerbe-, Umwelt- und Gesundheitsrechts zu beachten. Diese Anforderungen hat die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in einem Merkblatt zusammengestellt.

Im Besonderen behandelt dieses Merkblatt :

  • die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz von Arbeitnehmern, Passanten, Nachbarn und der Allgemeinheit;
  • die Maßnahmen zur Vermeidung einer Kontaminierung von Baugrund, Oberflächen- und Grundwasser;
  • Anforderungen an die Planung und Durchführung der Arbeiten in baulicher Hinsicht;
  • die notwendige Behandlung und Ableitung des anfallenden Abwassers;
  • die ordnungsgemäße Entsorgung der entstehenden Abfälle.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Dr. Martin Adam Amt für Immissionsschutz und Betriebe Raum A 224 Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-2537 040 42797-2576 martin.adam@bsu.hamburg.de