Be- und Entgasungsanlagen
Behandlung schädlingsbefallener Ware in Begasungseinrichtungen und -plätzen
Lebensmittel und andere Waren wie beispielsweise Kaffee, Gewürze und Tabak, müssen bei Schädlingsbefall in speziell hierfür geeigneten Begasungsanlagen mit Gasen behandelt werden, ehe sie weiterverarbeitet werden können. Auch Holz wird begast, um die Ausbreitung von Forstschädlingen zu verhindern. Hauptsächlich handelt es sich bei den Gasen um Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid.
Die Verwendung von Methylbromid bei der Begasung von Containern für den Export ist in allen europäischen Ländern seit dem 19. März 2010 grundsätzlich nicht mehr erlaubt aufgrund der Verordnung 1005/2009 der Europäischen Union vom 16. September 2009. Ausnahmen bedürfen einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Außerhalb der Europäischen Union darf Methylbromid weiterhin für QPS-Zwecke (Quarantäne, Pre-shipment) verwendet werden. Das heisst, es gibt weiterhin mit Methylbromid belastete Importcontainer in Hamburg.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist in Hamburg die zuständige Vollzugsbehörde für die oben genannte Verordnung 1005/2009. Sie genehmigt und überwacht außerdem die Be- und Entgasungsanlagen mit einem Rauminhalt von 1 Kubikmeter oder mehr, in denen sehr giftige oder giftige Stoffe oder Zubereitungen eingesetzt werden, nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes.
Hierbei handelt es sich insbesondere um
- feste bauliche Be- und Entgasungseinrichtungen (Begasungskammern / -räume)
- Frachtcontainer, die dauerhaft (stationär) oder wechselnd (mobil) auf für den Be- bzw. Entgasungszweck zugewiesenen Stellplätzen aufgestellt sind,
in denen schädlingsbefallene Waren mit den vorgenannten Gasen behandelt werden.
Abgasreinigungstechnik bei Begasungsanlagen
Abgasreinigungsanlage für mobile Frachtcontainer
Zwei weitere Typen von Abgasreinigungsanlagen für mobile Container sind im Jahr 2009 in Betrieb genommen worden.
In Hamburg wird bereits neben der nach ISPM Nr. 15 zugelassenen Hitzebehandlung seit dem Frühjahr 2010 verstärkt auch Sulfuryldifluorid für die Begasung von Verpackungs-/Stauholz und Stammholz verwendet. Für Sulfuryldifluorid steht derzeit noch keine Technik für eine Abgasreinigung zur Verfügung.
Zum ISPM Nr. 15 finden Sie auch hier Informationen.
Entgasung von Importcontainern
Seit dem 1. März 2010 bedürfen auch Anlagen, in denen Importcontainer mit Restgasen aus einer vorhergegangenen Begasung entgast werden, einer vorherigen Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Denn etwa jeder fünfte Importcontainer weist gesundheitsgefährdende Schadstoffkonzentrationen z.B. Methylbromid, Phosphorwasserstoff und Sulfuryldifluorid auf. Der emissionsverursachende Vorgang bei der Entgasung ist vergleichbar mit dem Vorgang bei der Begasung von Exportcontainern.

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