Fahrerkarte
Eine Fahrerkarte benötigt jeder Fahrer für die Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten auf der Karte selbst und in dem Kontrollgerät.
(© LBV)
Erforderliche Unterlagen
- Besitz eines EU-Kartenführerscheins
- Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Ein biometrisches Passbild im Standard-Format 35x45 mm ohne Kopfbedeckung
- Ist der Führerschein nicht in Hamburg ausgestellt worden, benötigen Sie eine Dateiabschrift von der zuletzt ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde
Gebühren
Die Gebühr beträgt 41,00 € (zzgl. 3,00 € bei Versand) und richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gebiete des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes.
Jeder Fahrer darf nur im Besitz einer gültigen Fahrerkarte sein. Grundsätzlich darf nicht ohne Karte gefahren werden. Wurde die Fahrerkarte beschädigt, verloren oder gestohlen, melden Sie dieses bitte unverzüglich dem LBV und beantragen eine neue Karte. Bei Diebstahl muss außerdem eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Die Strafanzeige, woraus der Diebstahl hervorgeht, muss bei Antragstellung vorgelegt werden. Bei einem Verlust ist die Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung (zzgl. 31,30 €) notwendig.
Die Ausstellung der Ersatzkarte erfolgt innerhalb von fünf Werktagen. Sie wird auf Wunsch direkt nach Hause geschickt. Ist die Fahrerkarte abhanden gekommen, darf maximal 15 Kalendertage ohne Karte gefahren werden. In diesem Fall muss der Fahrer zu Beginn und am Ende der Fahrt einen Ausdruck aus dem Kontrollgerät fertigen und die übrigen an diesem Arbeitstag erbrachten Arbeitszeiten handschriftlich vermerken.
Das digitale Kontrollgerät im Überblick
- Speichert Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten
- Passt wie die Grundig-OBU in einen normalen DIN-Radioschacht
- Massenspeicher im Gerät speichert Aktivitäten von 365 Tagen, Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden
- Fahrerchipkarte speichert Aktivitäten der letzten 28 Tage
- Berechtigte Personen können die Lenk- und Ruhezeiten über integrierte Minidrucker ausdrucken
- Unternehmerpflicht: Auslesen der Daten (z.B. mit dem einem USB-Stick ähnlichen "Downloadkey" von Siemens VDO) und Speicherung (auf PC)
- Über eine Schnittstelle Anschluss zusätzlicher Module wie Ortung über GPS, Datenkommunikation über GSM u.s.w.
Änderung und Irrtum vorbehalten
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