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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Finanzierung und Förderung

Für den Erfolg einer Baugemeinschaft ist eine maßgeschneiderte Finanzierung von Bedeutung. Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Baugemeinschaften auch durch ein eigenes Förderprogramm. Dabei sind die Rechtsform der Gruppe, das  Einkommen, die Haushaltsgröße und Selbsthilfeleistungen ausschlaggebend.

Für Baugemeinschaften gelten bei der Inanspruchnahme von Hamburgischen Förderungsmitteln besondere Regeln, dabei wird zwischen zwei Rechtsformen der Baugemeinschaft unterschieden: 

  1. Baugemeinschaften im individuellen Eigentum  
  2. Baugemeinschaften im genossenschaftlichen Eigentum

Die Regelungen der Förderung sind bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) in der

Förderrichtlinie Baugemeinschaften 2012 beschrieben.

Als Minimum ist Eigenkapital in Höhe von 50 % der Grundstückskosten, mindestens jedoch 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nachzuweisen. Grundstückskosten, die 550 €/m² Wohnfläche überschreiten, sind von der Baugemeinschaft vollständig durch Eigenkapital zu finanzieren.  

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Für Fragen rund um die Förderung finden Sie Ihre Ansprechpartner in der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK)

Selbsthilfe

Durch Selbsthilfe beim Bau können die Kosten eines Projektes zusätzlich gesenkt werden. Der mögliche Selbsthilfeanteil sollte aber realistisch angesetzt werden, um Überforderungen zu vermeiden und die Arbeitsabläufe der Baufirmen nicht zu verzögern.