Finanzierung und Förderung
Für Baugemeinschaften gelten bei der Inanspruchnahme von Hamburgischen Förderungsmitteln besondere Regeln, dabei wird zwischen zwei Rechtsformen der Baugemeinschaft unterschieden:
- Baugemeinschaften im individuellen Eigentum
- Baugemeinschaften im genossenschaftlichen Eigentum
Die Regelungen der Förderung sind bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK) in der
Förderrichtlinie Baugemeinschaften 2012 beschrieben.
Als Minimum ist Eigenkapital in Höhe von 50 % der Grundstückskosten, mindestens jedoch 150 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nachzuweisen. Grundstückskosten, die 550 €/m² Wohnfläche überschreiten, sind von der Baugemeinschaft vollständig durch Eigenkapital zu finanzieren.
Für Fragen rund um die Förderung finden Sie Ihre Ansprechpartner in der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt (WK)
(bsu)
Selbsthilfe
Durch Selbsthilfe beim Bau können die Kosten eines Projektes zusätzlich gesenkt werden. Der mögliche Selbsthilfeanteil sollte aber realistisch angesetzt werden, um Überforderungen zu vermeiden und die Arbeitsabläufe der Baufirmen nicht zu verzögern.

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