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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Freisetzungen

Embryo in Petrischale

Die Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erteilt.

Die Entscheidung über eine geplante Freisetzung ergeht, nach dem eine Stellungnahme des Robert Koch-Institut eingeholt wurde, im Einvernehmen mit der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, dem Bundesamt für Naturschutz und, soweit gentechnisch veränderte Wirbeltiere oder gentechnisch veränderte Mikroorganismen, die an Wirbeltieren angewendet werden, betroffen sind, dem Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit. Die Zentrale Kommission für Biologische Sicherheit gibt eine Stellungnahme zu dem Antrag in Hinblick auf mögliche Gefahren für Mensch und Umwelt ab.

Vor der Erteilung einer Genehmigung für eine Freisetzung ist eine Stellungnahme der zuständigen Landesbehörde einzuholen. Diese ist auch zuständig für die Überwachung des Freisetzungsexperiments.

Bei Freisetzungen in anderen EU-Mitgliedstaaten wird das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit durch Kurzfassungen, die eine Zusammenfassung der relevanten Daten des Freisetzungsvorhaben enthalten, in einem sogenannten Summary Notification and Information Format (SNIF) über Ort und Art der Freisetzung informiert. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit kann unverbindliche Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben.

Transparentes, 1x20 Pixel großes

(hu)

Freisetzungen in Hamburg

In Hamburg wurden bislang keine Freisetzungen durchgeführt.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Dr. Heino Niebel Raum Raum B131 Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-2466 040 42797-2466 heino.niebel@bsu.hamburg.de