Genehmigungen

Ablauf eines Genemigungsverfahrens

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

(bsu) Anträge zur Genehmigung oder Zustimmung gentechnischer Anlagen oder Anmeldungen weiterer gentechnischer Arbeiten sind in Hamburg an die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe, Referat Gentechnik, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg zu richten. »

Wer ist zuständig?

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

(bsu) Der Vollzug des Gentechnikgesetzes im Bereich der Genehmigung und Überwachung gentechnischer Anlagen ist Aufgabe der Länder. »