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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Informationen zum Grünen Pfeil

Hamburg ist Hochburg des Grünen Pfeils

Ampel mit grünem Pfeil

(Behörde für Inneres)

Seit 2002 trägt der Grüne Pfeil in Hamburg zur Verbesserung des Verkehrsflusses bei. An etwa 200 Kreuzungen im Hamburger Stadtgebiet ermöglicht das Verkehrszeichen nach dem Anhalten ein Rechtsabbiegen trotz des roten Ampellichts, sofern andere Verkehrsteilnehmer - auch Fußgänger und Fahrradfahrer - nicht behindert oder gefährdet werden. Mit dieser Ausstattung ist Hamburg in Deutschland eine Hochburg für den Grünen Pfeil an Ampeln.

Übrigens: Wer gegen die Anhaltepflicht an der Haltelinie verstößt oder andere Verkehrsteilnehmer behindert, kann mit einem Bußgeld bis zu 100 Euro und drei Punkten in der "Flensburger Verkehrssünderkartei" belangt werden.

Grüne Pfeile werden nur dort montiert, wo es die Gesamtsituation erlaubt. Die Polizei überprüft ständig, ob eine Beschilderung gerechtfertigt ist.

Weitere Informationen:

 

Richtig abbiegen beim Grünen Pfeil

Schulung Grüner Pfeil

Das richtige Abbiegen beim Grünen Pfeil zeigen wir Ihnen in einer kurzen Schritt-für-Schritt Anleitung. »

 

 

Jeder Standort wird individuell geprüft

Symbol Grüner Pfeil

Seit Einführung des Grünen Pfeils im Jahr 2002 ist der Verkehr in Hamburg. Dennoch gibt es nicht an jeder Ampel das Zusatzschild mit dem grünen Pfeil. Warum das so ist, erfahren Sie hier. »

 

 

Rechtsgrundlage

Paragraphenzeichen

Die Verkehrsregeln für das Abbiegen beim Grünpfeil sind in Paragraph 37 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Zur Verdeutlichung hier der genaue Wortlaut der Regelung. »

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Kontaktmöglichkeit
Behörde für Inneres und Sport Rupert Schubert Referat Straßenverkehrsordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung Johanniswall 4 20095 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2866 040 42839-4849

Erreichbarkeit: Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.