Das Netz der Hauptverkehrsstraßen
Die Zuständigkeiten im Straßenbauwesen wurden neu geregelt. Ein neues Hauptverkehrsstraßennetz leistet die Hauptverkehrsarbeit.
(bsu)
In Abgrenzung dazu verbleiben Bezirksstraßen, die neben kleinteiligen Erschließungsaufgaben auch noch großräumige Verbindungsfunktionen in Ergänzung zum HVS-Netz übernehmen werden.
Die Darstellung in Karte und Liste gibt einen jeweils aktuellen Überblick über die getroffenen Zuordnungen.
Darüber hinaus sind die Bewertungskriterien offen gelegt, so dass die Einstufungen nachvollziehbar dargestellt sind.
Beschluss
(Auszug aus der Drucksache 18/2498 vom 28.6.05
Punkt Entflechtung von Durchführungsaufgaben (Seite 15))
Straßen
Der Senat hat folgende Grundsätze für die Zuständigkeit im Straßenbauwesen festgelegt:
die Einteilung des Straßennetzes (ohne Bundesfernstraßen) wird auf 2 Kategorien beschränkt (Hauptverkehrsstraßen und Bezirksstraßen);
die jeweils für die Kategorie zuständige Behörde übernimmt die durchgängige Gesamtverantwortung für Planung, Bau und Unterhaltung der Straße.
Der Senat hat beschlossen, dass
für Bundesautobahnen, Bundesfernstraßen sowie Hauptverkehrsstraßen vollen Umfangs die BSU verantwortlich ist und
für die Bezirksstraßen vollen Umfangs die Bezirksämter verantwortlich sind, dabei aber generelle Vorgaben der BSU zu beachten haben.
Die BSU ist zentraler Ansprechpartner für alle Erschließungen (Mittelbereitstellung, technische Standards). Die Bezirksämter sind grundsätzlich zuständig für die Realisierung von Erschließungen, soweit sie nicht Hauptverkehrsstraßen berühren oder der Umsetzung von Senatsbebauungsplänen dienen.
Bei der BSU liegt die Zuständigkeit für Ingenieurbauwerke, die gemäß DIN 1076 regelmäßig zu überprüfen sind.
Ergänzend wurde vereinbart, dass
einvernehmliche Änderungen am Netz der Hauptverkehrsstraßen durch die BSU ohne Änderung der o.g. Anordnung vorgenommen werden können,
eine vollständige digitale Erfassung des Straßennetzes erfolgt,
die BSU im Netz der Hauptverkehrsstraßen den Bezirksämtern anbieten wird, als Auftragnehmer Aufgaben der Wegeaufsicht sowie kleinere Reparaturen zu übernehmen,
die BSU jährlich ein Unterhaltungsprogramm für die Hauptverkehrsstraßen aufstellt.
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Ansprechpartner
Klaus Franke (Tel. 4 28 40-27 56)
Michael Klein (Tel. 4 28 40-23 70)

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