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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Jeder Standort wird individuell geprüft

Symbol Grüner Pfeil

(Behörde für Inneres)

Seit Einführung des Grünen Pfeils im Jahr 2002 ist der Verkehr in Hamburg - insbesondere außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten - flüssiger geworden. Dennoch gibt es nicht an jeder Ampel das Zusatzschild mit dem Grünen Pfeil. Verschiedene Interessen, etwa die Verbesserung des Verkehrsflusses und die Wahrung der Verkehrssicherheit, müssen miteinander abgewogen werden. Die Polizei überprüft dazu regelmäßig, ob ein Einsatz des Grünen Pfeils im Einzelfall angemessen ist. Vom Ergebnis dieser Prüfung hängt es ab, ob ein Grüner Pfeil montiert oder auch entfernt wird.

Von den rund 4000 Zufahrten zu den 1200 Ampeln in Hamburg wurden bei der flächendeckenden Einführung gut 350 mit dem Zusatzschild des Grünen Pfeils versehen. Durch die inzwischen gewonnenen Erfahrungen mit der neuen Verkehrsregelung wurden an einigen Ampeln die zunächst montierten Schilder wieder demontiert. Maßgeblich für den Abbau waren Änderungen an der Ampelschaltung, Verkehrsunfälle, bei denen der Grüne Pfeil als unfallbegünstigend eingestuft wurde, oder starker LKW-Verkehr, der Rad- und Fußgängerüberwege blockierte.

Grundsätzlich wird der Grüne Pfeil bei folgenden Situationen nicht montiert:

  • An Ampeln, die überwiegend der Schulwegsicherung bzw. dem Schutz von älteren oder behinderten Menschen dienen,

  • bei Kreuzung von Radwegen nach dem Rechtsabbiegen, die häufig in beiden Richtungen befahren werden,

  • wenn dem entgegenkommenden Verkehr ein konfliktfreies Abbiegen nach links signalisiert wird.

Apmpelsituation

(Behörde für Inneres)

An vielen Ampeln hat das Grünpfeil-Schild den Verkehrsfluss für Rechtsabbieger deutlich verbessert. Durch den zunehmenden Einsatz bedarfsgerechter Ampelschaltungen mit Rechtsabbiege-Signal wird auf mittlere Sicht der Einsatz des Grünen Pfeils wieder zurück gehen. Mit einem Pilotprojekt in Hamburg-Barmbek erprobt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt derzeit die Verbesserung des Verkehrsflusses durch eine flächenübergreifende Ampelsteuerung.

Weitere Informationen:

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Inneres und Sport Rupert Schubert Referat Straßenverkehrsordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung Johanniswall 4 20095 Hamburg
Tel.: Fax:
040 42839-2866 040 42839-4849

Erreichbarkeit: Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.