Hintergrundinformationen
Eine erste Evaluation des "Begleiteten Fahrens mit 17" auf der Basis der selbstberichteten Verkehrsunfallauffälligkeit durch die Bundesanstalt für Straßenwesen im November 2010 kommt zu nachstehenden Ergebnis:
Es zeigen sich in der Gruppe der BF17-Fahrer im Vergleich zur Gruppe der Fahrer mit herkömmlichem Führerscheinerwerb eine um 19 % verminderte Rate an erheblichen Unfallbeteiligungen und eine um 18 % verminderte Rate an erheblichen Verkehrsverstößen pro 1.000 Fahranfänger und Jahr.
Wird speziell nach dem Einfluss auf die Fahrkompetenz gefragt, so ist eine kilometerbezogenen Betrachtung angezeigt (pro Millionen Pkw-Kilometer):
Danach zeigen sich in der Gruppe der BF17-Fahrer im Vergleich zur Gruppe der Fahrer mit herkömmlichem Führerscheinerwerb sogar eine uum 23 % verminderte Rate an erheblichen Unfallbeteiligungen und eine um 22 % verminderte Rate an erheblichen Verkehrsverstößen.
Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber beschlossen, das Projekt "Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17“ als dauerhafte Regelung einzuführen.
Die Voraussetzungen, um am "Begleiteten Fahren mit 17" teilnehmen zu können, finden Sie hier.
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