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Hintergrundinformationen

Auswertung des Modells "Begleitetes Fahren mit 17"

Eine erste Evaluation des "Begleiteten Fahrens mit 17" auf der Basis der selbstberichteten Verkehrsunfallauffälligkeit durch die Bundesanstalt für Straßenwesen im November 2010 kommt zu nachstehenden Ergebnis:

Es zeigen sich in der Gruppe der BF17-Fahrer im Vergleich zur Gruppe der Fahrer mit herkömmlichem Führerscheinerwerb eine um 19 % verminderte Rate an erheblichen Unfallbeteiligungen und eine um 18 % verminderte Rate an erheblichen Verkehrsverstößen pro 1.000 Fahranfänger und Jahr.

Wird speziell nach dem Einfluss auf die Fahrkompetenz gefragt, so ist eine kilometerbezogenen Betrachtung angezeigt (pro Millionen Pkw-Kilometer):

Danach zeigen sich in der Gruppe der BF17-Fahrer im Vergleich zur Gruppe der Fahrer mit herkömmlichem Führerscheinerwerb sogar eine uum 23 % verminderte Rate an erheblichen Unfallbeteiligungen und eine um 22 % verminderte Rate an erheblichen Verkehrsverstößen.

Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber beschlossen, das Projekt "Begleitetes Fahren - Führerschein ab 17“ als dauerhafte Regelung einzuführen.

Die Voraussetzungen, um am "Begleiteten Fahren mit 17" teilnehmen zu können, finden Sie hier.

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