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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Hundeauslaufzonen im Bezirk Altona

14.12.2010

In Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Jeder Bezirk hält Flächen für Hunde vor, auf denen diese unangeleint herumlaufen dürfen.

Über Hundeauslaufzonen für Ihren Hund im Bezirk Altona informiert das Bezirksamt Altona.