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Hundeauslaufzonen im Bezirk Hamburg-Nord

In Hamburg gilt die allgemeine Anleinpflicht für Hunde. Jeder Bezirk hält Flächen für Hunde vor, auf denen diese unangeleint herumlaufen dürfen. Hier finden Sie die Freilaufmöglichkeiten für Ihren Hund im Bezirk Hamburg Nord.

Hunde
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Hundeauslaufzonen im Bezirk Hamburg-Nord

Standort

Lageplan

Alsterwiesen/ Wellingsbüttler Landstraße, Höhe Stübenheide (Ohlsdorf)Ausdruck
Alte Wöhr Saarlandstraße Barmbeker Stichkanal (Winterhude)Ausdruck
Bramfelder Straße an der Seebek (Barmbek Nord)Ausdruck
City-Nord Djakartaweg (Winterhude)Ausdruck
City-Nord Hongkong Kehre (Winterhude)Ausdruck
City-Nord Jahnbrücke-Hebebrandtstraße (Winterhude)Ausdruck
City-Nord-Jahnring-Überseebrücke (Winterhude)Ausdruck
City-Nord-Singapurweg-Manilaweg (Winterhude)Ausdruck

 City-Nord-Überseebrücke Limaweg (Winterhude)

Ausdruck
Fährhausstraße an der Außenalster (Uhlenhorst)Ausdruck
Fritz-Schumacher-Allee zwischen Immenbarg und Herzmoor (Langenhorn)Ausdruck
Grünzug Bebelallee nördlich Lattenkampstieg (Winterhude)Ausdruck
Hummelsbüttler Kirchenweg, südlich vom Teich in der Kleingartenanlage (Fuhlsbüttel)Ausdruck
Immenhof -Kuhmühlenteich (Uhlenhorst)Ausdruck
Kellinghusenpark im Norden an der Goernestraße (Eppendorf)Ausdruck
Kerbelweg/ Beisserstraße (Ohlsdorf)Ausdruck
Martinistraße im Eppendorfer Park (Eppendorf)Ausdruck
Nordschleswiger Straße / Dulsberg Grünzug (Dulsberg)Ausdruck
Stadtpark im  Süden vom Sierichschen Gehölz (Winterhude)Ausdruck


Freilaufmöglichkeiten für geprüfte Hunde
Leinen los heißt es auf weiteren Flächen für Hunde, die erfolgreich eine Gehorsamkeitsprüfung abgelegt haben. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat für gehorsamsgeprüfte Hunde Wege, Pfade und bestimmte Rasenflächen in Langenhorn und Fuhlsbüttel sowie im Kerngebiet (Großborstel, Alsterdorf, Eppendorf und Winterhude) freigegeben. Ausgenommen sind weiterhin alle Spielplätze und -flächen, als Liegewiesen genutzte Rasenflächen, Blumenbeete, Unterholz, Uferzonen und Biotope. Eine Bescheinigung über die Gehorsamsprüfung und ein Personalausweise sind als Nachweis von den Hundehaltern stets mitzuführen.

Hinweis auf die Regelungen für gefährliche Hunde
Auch auf Auslaufzonen gilt: ANLEINPFLICHT FÜR GEFÄHRLICHE HUNDE gemäß Paragraf 2 des Hamburgischen Hundegesetzes.

Diese und weitere Regelungen können Sie dem Infoblatt für Hundehalterinnen und Hundehalter entnehmen (siehe unten).