Kindersitze
(Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR))
Die Sicherung von Kindern in Kraftfahrzeugen ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Fahrer des Fahrzeugs hat dafür die Verantwortung und muss dafür sorgen, dass die Kinder richtig gesichert sind. Kindersitze sind überlebenswichtig, denn ohne Sicherung ist die Gefahr, bei einem Verkehrsunfall getötet zu werden siebenmal höher als mit Sicherung.
Schon bei 30 Stundenkilometern besteht die Gefahr, dass ein ungesichertes Kind bei einem Unfall wie ein Geschoss durch das Fahrzeug geschleudert wird.
Bei einem Frontalzusammenstoss mit zirka 50 Stundenkilometern erhöht sich das Aufprallgewicht eines zehnjährigen
Bei Kindersitzen ist Folgendes zu beachten:
- Der „normale“ Dreipunktgurt ist für Kinder nicht geeignet, da sich der Gurt wegen der geringen Sitzhöhe im Halsbereich befindet. Bei einem Aufprall kann dies zu schwersten Verletzungen führen.
- Kinder, die kleiner sind als 150 cm, dürfen nur für in Kinder geeignete Kindersitze mitgenommen werden.
Weiterführende Informationen sind für Sie auf der Internetseite der Aktion "Willi Weitzel hat's geschnallt" des DVR abrufbar. Zudem haben wir für Sie eine Broschüre über die richtige Auswahl des Kindersitzes und des Rückhaltesystems zusammengestellt.
(Behörde für Innerers) |
| Achten Sie beim Kauf eines Kindersitzes auf diese Zeichen |

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