Kinderschutzhäuser
Angebote der Jugendhilfe im LEB
(Bormann)
In unseren Kinderschutzhäusern betreuen wir vorübergehend Säuglinge und Kleinkinder bis sechs Jahre, für die eine Inobhutnahme oder Hilfe zur Erziehung außerhalb der eigenen Familie über Tag und Nacht erforderlich ist. Die Inobhutnahme ist die vorläufige Unterbringung eines Kindes zu seinem Schutz. Wir garantieren die unmittelbare Aufnahme.
Kinderschutzhäuser dienen sowohl der kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern in Notsituationen, die nach Tagen oder wenigen Wochen beendet sein kann, als auch der Unterbringung von schwer absehbarer Dauer.
Das uns anvertraute Kind findet Schutz in einer Situation, in der sein Wohl gefährdet ist. Wir stellen seine Versorgung sicher und stabilisieren seine körperliche und psychische Entwicklung. In Zusammenarbeit mit allen Beteiligten schaffen wir die Voraussetzungen für eine dauerhafte Perspektive für das Kind.
WENN KINDER SCHUTZ BRAUCHEN… Kinder-Reporter zu Besuch im Kinderschutzhaus (gesendet am 28. Juli 2008: Schnappfisch – das Tide Kinderradio 96,0 Tide Hamburg): MP3-Datei (10,6 MB) (www.schnappfisch-tide.de, www.andreasievers.de)
Sicherheit und Geborgenheit im Kinderschutzhaus
Die Kinderschutzhäuser des Landesbetriebs Erziehung und Beratung bieten insgesamt 58 stationäre Plätze. Die Säuglinge und Kleinkinder erfahren im Kinderschutzhaus Sicherheit und Geborgenheit; sie werden umfassend versorgt und erhalten individuelle Zuwendung. Kinderschutzhäuser stellen die altersgemäße Betreuung von Kleinkindern sicher und bieten alle für die Aufgabe notwendigen Funktionen. Im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten machen die Kinder altersgerechte Entwicklungsschritte und holen versäumte auf. Sie haben aber auch - altersabhängig - Einsicht in den Übergangscharakter der Betreuung. Sie sind auf einen Wechsel zurück zu den Eltern oder anderen Betreuungspersonen vorbereitet.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Ziel ist es, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Perspektive für das Kind zu schaffen. Besonderes Gewicht hat die Zusammenarbeit mit den Eltern: Sie werden in die aktuelle Lebenssituation des Kindes einbezogen und an Entscheidungen beteiligt. Bei den regelmäßigen Besuchsterminen finden sie Räumlichkeiten vor, die einen ungestörten Kontakt zwischen Eltern und Kindern ermöglichen. Gegebenenfalls begleiten pädagogische Fachkräfte den Besuch. Darüber hinaus werden die Eltern in die Perspektivklärung und Anbahnung bei anderer Unterbringung einbezogen. Ist die Rückkehr des Kindes ins Elternhaus geplant, werden die Eltern unterstützt und vorbereitet.
Wenn nötig organisieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Zusammenwirken mit den Fachkräften des Amtes für Soziale Dienste ambulante Hilfen für die Familie. Ist die Rückkehr in die Familie nicht möglich, werden Kinder in eine Pflegestelle oder Adoption vermittelt.
Individuelle Stärken fördern
Die Betreuung im Kinderschutzhaus zielt auf die Erfassung und Förderung individueller Stärken mittels gezielter Angebote. Die Kinder lernen alternative Erwachsenenbilder und Lebensformen kennen und werden bei der Verarbeitung von traumatischen Erlebnissen unterstützt.
Aufnahme
Aufnahmen können jederzeit erfolgen, auch nachts sowie an Sonn- und Feiertagen.
Eine Hilfe zur Erziehung nach §§27/34 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erfolgt auf Antrag beim zuständigen Jugendamt.
Die Inobhutnahme nach §42 SGB VIII (KJHG) erfolgt durch das Jugendamt oder den Kinder- und Jugendnotdienst (KJND).
Bei der Aufnahme werden regionale Aspekte berücksichtigt.
Kontakt
Kinderschutzhaus Südring (Jugendhilfeabteilung Süd)
Kinder- und Jugendhilfeverbund Harburg/Süderelbe (Jugendhilfeabteilung Süd):
Kinderschutzhaus Harburg
Kleinkinderhaus
Kinder- und Jugendhilfeverbund Wilhelmsburg (Jugendhilfeabteilung Süd):
Kinderschutzhaus Nord
Kinder- und Jugendhilfeverbund Altona (Jugendhilfeabteilung West):
Kinderschutzhaus Altona
Weitergehende Informationen:
Faltblatt "Kinderschutzhäuser im Landesbetrieb Erziehung und

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