Lehrertauschverfahren
Das Lehrertauschverfahren zwischen den Ländern dient vor allem dem Zweck der Familienzusammenführung im Sinne der Zusammenführung von Ehegatten, die aus beruflichen Gründen getrennt leben oder deshalb nicht getrennt leben, weil sich ein Ehepartner unter Inkaufnahme finanzieller Einbußen hat beurlauben lassen.
Können nicht alle Bewerber berücksichtigt werden, so erfolgt die Auswahl der Bewerber in der Regel nach folgenden Gesichtspunkten:
- Soziale Situation (Familienzusammenführungen mit minderjährigen Kindern werden bevorzugt berücksichtigt)
- Wartezeit
- Bedarf
- Eignung
Hier können sich sowohl Lehrkräfte aus dem hamburgischen Schuldienst, die in ein anderes Bundesland wechseln möchten als auch Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die gerne in den hamburgischen Schuldienst übertreten möchten, online für die Teilnahme am Lehrertauschverfahren bewerben.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im KMK-Beschluss zur Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern (PDF) und der dazugehörigen Durchführungsvereinbarung (PDF)).
Lehrkräfte aus anderen Bundesländern, die nach Hamburg wechseln möchten
Der Antrag auf Teilnahme am Lehrertauschverfahren ist in dem jeweiligen Heimat-Bundesland zu stellen. In einigen Bundesländern ist möglich, den Tauschantrag online zu stellen. Z. Zt. sind dies
- Baden-Württemberg
- Nordrhein-Westfalen
- Niedersachsen.
Lehrkräfte aus Bundesländern, die ein Online-Verfahren zulassen, brauchen sich in Hamburg nicht erneut online bewerben. Die Daten aus dem Heimat-Bundesland werden dem von der Lehrkraft gewünschten Bundesland elektronisch zur Verfügung gestellt.
Lehrkräfte aus Bundesländern, in denen eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können sich hier >>Lehrertauschverfahren online für einen Wechsel nach Hamburg bewerben. Das Verfahren ermöglicht einen Ausdruck des bereits ausgefüllten Antrages auf Papier, der dann in dem Heimat-Bundesland bei der zuständigen Dienststelle schriftlich eingereicht werden muss. Sollten Sie schon in Ihrem Heimat-Bundesland schriftlich einen Antrag auf Teilnahme am Lehrertauschverfahren gestellt haben, so bewerben Sie sich bitte hier noch einmal online.
- Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig auch direkt Kontakt mit >>Hamburger Schulen aufzunehmen, die für Sie in Frage kommen.
Lehrkräfte aus Hamburg, die in ein anderes Bundesland wechseln möchten
Antragsfristen
Lehrkräfte, die im Hamburgischen Schuldienst beschäftigt sind, können hier Lehrertauschverfahren online einen Antrag auf einen Wechsel in ein anders Bundesland im Rahmen des Lehrertauschverfahrens stellen und dann einen unterschriebenen Ausdruck dieses Antrags beim zuständigen Personalsachbearbeiter einreichen.
Für diesen Antrag gelten folgende Fristen:
- Für einen Antrag auf Wechsel zum 1. August: = 31.Januar d.J..
- Für einen Antrag auf Wechsel zum 1. Februar: = 31. Juli d. Vorjahres.
Bitte beachten Sie hierbei, dass sich gegenwärtig folgende Länder nicht am Halbjahresverfahren zum 1. Februar beteiligen: Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein. Eine Antragstellung in diese Länder ist zum Halbjahr also nicht möglich.
Bitte reichen Sie bei uns einen Ausdruck des online ausgefüllten Antrags mit Ihrer Unterschrift ein!
Die Tauschverhandlungen finden in der Regel in der letzten Woche im März bzw. September d.J. statt. Sollten Sie bis Ende der ersten Woche im April bzw. Oktober d.J. keine Mitteilung erhalten haben können Sie davon ausgehen, dass Ihr Tauschantrag nicht erfolgreich war.
Ansprechpartner
Hotline/Softwaretechnischer Anwendungssupport für LTV
Bei Fragen zur Anwendung erreichen Sie den Fachsupport des Kundenzentrums Schul-IT über den dataport UHD unter Tel.: 428 46-3990.
Bitte nennen Sie dabei das Stichwort „LTV“.Außerhalb der UHD Servicezeiten (Mo. – Do. von 06:30 - 18:00 Uhr, Fr. bis 17:00 Uhr)
erreichen Sie den Fachsupport über E-Mail: pbon@bsb.hamburg.de
Fragen zu personalwirtschaftlichen Angelegenheiten:
Für Grund- und Sonderschulen
Herr Gerd Küster (B 42-1), Tel. 42863-6531
E-Mail gerd.kuester@bsb.hamburg.de
Für Gymnasien
Frau Ute Ledderbogen (B 42-3), Tel. 42863-2259
E-Mail ute.ledderbogen@bsb.hamburg.de
Für Stadtteilschulen
Herr Frank Siebert (B 42-2), Tel. 42863-2100
E-Mail frank.siebert@bsb.hamburg.de
Für Berufliche Schulen
Herr Helmuth Köhler (HI 1), Tel. 428 63-2224
E-Mail helmuth.koehler@hibb.hamburg.de
Für personalrechtliche Fragen:
Für Grund- und Sonderschulen
Herr Jürgen Reumann (V 437),Tel. 42863-2691
E-Mail juergen.reumann@bsb.hamburg.de
Herr Kunkel (V 434), Tel. 42863-2183
E-Mail georg.kunkel@bsb.hamburg.de
Für Stadtteilschulen
Herr Patrick Kupke (V 431), Tel. 42863-2177
E-Mail patrick.kupke@bsb.hamburg.de
Für Gymnasien
Frau Caren Lisch (V 435), Tel. 42863-2194
E-Mail caren.lisch@bsb.hamburg.de
Für Berufliche Schulen
Frau Kirsten Boeck (HI 31), Tel. 428 63-2208
E-Mail kirsten.boeck@hibb.hamburg.de

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