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Bekanntgabe der güteüberwachten Materialien

Natürliche, rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische für den Straßen- und Wegebau in Hamburg

Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische, die im Straßen- und Wegebau in Hamburg Verwendung finden sollen, müssen einer fortlaufenden Fremdüberwachung gemäß den geltenden Bestimmungen unterliegen und in die entsprechende vom Amt V geführte Liste aufgenommen sein.

Güteüberwachte Materialien im Straßenbau

(BSU/V43)

Diese Listen werden vom Amt V mittels Rundschreiben Straßenbautechnik jährlich zum Jahresanfang bekannt gegeben und hier zum Download bereitgestellt. Sie werden im weiteren Verlauf des Jahres dem jeweiligen Stand entsprechend aktualisiert.

Liste 1 beeinhaltet dabei natürliche Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische, Liste 2 die sogenannten Ersatzbaustoffe (RC-Baustoffen sowie rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische).

trennlinie weiss

(bsu)

 

Aktuell:

Die Liste der güteüberwachten Materialien für den Straßen- und Wegebau in Hamburg ist mit dem RST 3/11 mit Stand 05/2011 auf dieser Seite zum Download bereitgestellt worden. 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Sven Clausen V 4 - Technische Grundlagen Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-2593 040 27941-137 Sven.Clausen@bwvi.hamburg.de