Prüfingenieure und Prüfsachverständige
26.03.2012
Prüfingenieure nehmen in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Hamburgischen Bauordnung oder nach auf Grund dieser erlassenen Vorschriften im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der Bauaufsichtsbehörde.
Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im Auftrag des Bauherrn oder der Betreiberin bzw. des Betreibers die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen, soweit dies nach der Hamburgischen Bauordnung oder auf Grund dieser erlassenen Vorschriften vorgesehen ist. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten fachlich unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.
Derzeit gelten folgende Listen der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen:
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Prüfingenieure für Baustatik (März 2012)
Prüfsachverständige für Gebäudetechnik (April 2011)
Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen u. Einrichtungen (Januar 2009)
Nur für Anträge nach § 61 HBauO vor dem 1. September 2010:

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