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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Prüfingenieure und Prüfsachverständige

26.03.2012

Prüfingenieure nehmen in ihrem Fachbereich bauaufsichtliche Prüfaufgaben nach der Hamburgischen Bauordnung oder nach auf Grund dieser erlassenen Vorschriften im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der Bauaufsichtsbehörde.

Prüfsachverständige prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich im  Auftrag des Bauherrn oder der Betreiberin bzw. des Betreibers die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen, soweit dies nach der Hamburgischen Bauordnung oder auf Grund dieser erlassenen Vorschriften  vorgesehen ist. Die Prüfsachverständigen sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten fachlich unabhängig und an Weisungen des Auftraggebers nicht gebunden.

Derzeit gelten folgende Listen der Prüfingenieure und Prüfsachverständigen:

DOWNLOADS

Prüfingenieure für Baustatik (März 2012)

Prüfsachverständige für Gebäudetechnik (April 2011)

Grundsätze für die Prüfung technischer Anlagen u. Einrichtungen (Januar 2009)

Nur für Anträge nach § 61 HBauO vor dem 1. September 2010:

Prüfsachverständige für Bautechnik (März 2009)