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Behörde für Schule und Berufsbildung Behörde für Schule und Berufsbildung

Schulärztlicher Dienst

Schulärztlicher Dienst in Hamburg

Der schulärztliche Dienst der Fachämter Gesundheit (Gesundheitsämter) in den Hamburger Bezirken hat die Aufgabe, die Gesundheit von Schülerinnen und Schülern im Einzugsgebiet zu fördern:

  • Mit Blick auf die Gesundheit sollen die bestmöglichen Voraussetzungen für einen Schulbesuch geschaffen werden
  • Probleme sollen im engen Dialog mit Lehrkräften, Eltern und anderen Fachkräften (REBUS: Regionale Beratungs- und Unterstützungsstellen, BGV (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz) frühzeitig erkannt und Fördermaßnahmen eingeleitet werden, um gesundheitliche Gefährdungen vorzubeugen.


Dazu dienen die Angebote:

  • Einzeluntersuchungen
  • Sprechstunden in der Schulärztlichen Dienststelle
  • Schulärztliche Sprechstunden in der Schule
  • Hospitationen
  • Teilnahme an Elternsprechtagen, Elternabenden, Elternratssitzungen
  • Projekte mit Schulen zur Gesundheitsförderung
  • Lehrerfortbildung bei gesundheitlichen Fragen
  • Vermittlung von Erholungskuren

Die Beratungen sind vertraulich.
Es entstehen keine Kosten!

Im Jahr vor der Einschulung werden alle Schulanfänger mit ihren Eltern zu einer Schuleingangsuntersuchung eingeladen.Diese Untersuchung ist gemäß § 34 Absatz 5

Hamburgischen Schulgesetz verpflichtend für alle Kinder – unabhängig von der letzten altersgemäßen kinderärztlichen Früherkennungsuntersuchung U9. Dies gilt auch für Kinder , die vorzeitig eingeschult werden sollen

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