Gefährlicher Abfall
Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) benennt mehr als 800 Abfallarten, von denen etwa die Hälfte als "gefährlich" eingestuft und deshalb im Verzeichnis mit einem Stern (*) gekennzeichnet ist. Gefährliche Abfälle können z.B. gesundheitsschädlich, erbgutschädigend oder giftig, aber auch leicht entzündlich oder brandfördernd sein.



