Gefährlicher Abfall

Die Abfallverzeichnisverordnung (AVV) benennt mehr als 800 Abfallarten, von denen etwa die Hälfte als "gefährlich" eingestuft und deshalb im Verzeichnis mit einem Stern (*) gekennzeichnet ist. Gefährliche Abfälle können z.B. gesundheitsschädlich, erbgutschädigend oder giftig, aber auch leicht entzündlich oder brandfördernd sein. 

"Ordnungsgemäß und umweltverträglich"

Beratung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle und zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung »

Problemstoffe

Was darf nicht in die Mülltonne ?  Infos über gefährliche Abfälle aus Privathaushalten. »

Die Hamburgische Andienungsverordnung (HambAndV)

Die Andienungsverordnung für gefährliche Abfälle ersetzt ab 18. April 2007 die Hamburgischen Andienungsgesetze für Krankenhaus- und Sonderabfälle. »

Gefährliche Abfälle in Hamburg

Mit Begleitscheinverfahren erfasste Mengen gefährlicher Abfälle (Stand Juni 2009) »

Entsorgungsfachbetriebe

Entsorgungsunternehmen können sich nach den Vorgaben der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zum Fachbetrieb zertifizieren lassen. »

Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle 2011

Der Abfallwirtschaftsplan für gefährliche Abfälle bildet die Planungsgrundlage für die Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen aus dem Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg. »