Gefährliche Abfälle in Hamburg
In Hamburg werden Begleitscheindaten über nachweispflichtige Abfälle im elektronischen Nachweisverfahren ASYS erfasst, in Datentabellen exportiert und bezogen auf jeweils ein Kalenderjahr statistisch ausgewertet. Eine Kurzfassung der Statistik wurde bis 2005 als Faltblatt veröffentlicht und wird jetzt im Internet zur Verfügung gestellt (Downloads siehe unten).
Abfallarten
Die Abfallarten wurden bis 1996 nach dem Abfallartenkatalog der LAGA bestimmt.Von 1997 bis 2001 war der Europäische Abfallkatalog (EAK) Grundlage der Abfalleinordnung. Als Sonderabfall bezeichnet und damit begleitscheinpflichtig waren besonders überwachungsbedürftige Abfälle gemäß der Bestimmungsverordnung (BestbüAbfV) vom 27.06.96.
Seit dem Jahr 2002 gilt die Nachweis- und Begleitscheinpflicht für gefährliche Abfälle (hazardous waste) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 10.12.2001 in der jeweils gültigen Fassung.
Wegen der wechselnden Abfallkataloge ist der direkte Vergleich älterer Statistikdaten stellenweise nicht sinnvoll. Die Informationen über Art, Menge und Verbleib der Abfälle der vergangenen Jahre bilden jedoch eine wichtige Grundlage für die Abfallwirtschaftsplanung.
Abfallverbringung
Im Jahr 2007 wurde die Einordnung der Abfälle, die grenzüberschreitend entsorgt werden, an das Baseler Abkommen angepasst. Damit werden seit 2008 importierte und exportierte Abfälle nicht mehr in der Hamburger Statistik „Gefährliche Abfälle“ geführt. Informationen zu grenzüberschreitenden Abfallverbringungen sind über das Umweltbundesamt verfügbar .
Stand: Dezember 2011

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