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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Entsorgungsfachbetriebe

Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz sieht vor, dass sich Entsorgungsunternehmen zum Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen können (§52 KrW-/AbfG). Näheres zum Verfahren regeln die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) und die Entsorgergemeinschaften-Richtlinie.

Entsorgungsfachbetrieb kann ein Betrieb werden,

  • der gewerbsmäßig eine abfallwirtschaftliche Tätigkeit ausübt,
    z.B. Abfälle einsammelt, befördert, lagert, behandelt oder vermittelt,
  • diese Tätigkeit(en) selbstständig ausübt und
  • die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebeverordnung an
    Organisation, Ausstattung und Tätigkeit erfüllt.

Die Zertifizierung erfolgt auf Grund einer jährlichen Überprüfung durch eine behördlich zugelassene Technische Überwachungsorganisation (TÜO) oder eine Entsorgergemeinschaft (EG) mit Sachverständigen.

Zertifizierbare abfallwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung (EfbV) sind

  • Einsammeln
  • Befördern
  • Lagern
  • Behandeln
  • Verwerten
  • Beseitigen

Das Zertifikat und das zugehörige Überwachungszeichen soll potentiellen Kunden einen kontinuierlich kontrollierten Qualitätsstandard signalisieren. Gleichzeitig ersetzt die Zertifizierung für "Befördern" bzw. "Einsammeln" die Transportgenehmigung. Wenn der Entsorgungsbetrieb für "Lagern", "Behandeln", "Verwerten" oder "Beseitigen" zertifiziert ist, erlaubt dies dem Abfallerzeuger eine erleichterte Nachweisführung im sogenannten privilegierten Verfahren.

Damit die gesetzlichen Vorgaben von den Abfallbehörden aller Länder einheitlich gehandhabt werden, hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) eine detaillierte Vollzugshilfe (Mitteilung 36) ausgearbeitet und im Internet bereit gestellt.

Liste der in Hamburg zugelassenen Technischen Überwachungsorganisationen und Entsorgergemeinschaften

 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung Abfallwirtschaft Katrin Hennicke Entsorgungsberatung, Fachbetriebe Raum 2.016 Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428454203 040 428452068 katrin.hennicke@bsu.hamburg.de

Downloads

vollzugshilfe-efb-pdf

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vollzugshilfe-makler-pdf

PDF , 40.78 KB

vollzugshilfe-lehrgang-pdf

PDF , 74.92 KB