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Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle 2011

Gemäß § 29 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind von den Bundesländern Abfallwirtschaftspläne (AWP)  aufzustellen und alle fünf Jahre fort zu schreiben. Der Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle wurde im Juli 2011 vom Hamburger Senat beschlossen.  

Der Abfallwirtschaftsplan beschreibt Herkunft, Art, Menge und Verbleib der in Hamburg erzeugten gefährlichen Abfälle in den Jahren 2004 bis 2009 sowie Maßnahmen und Kampagnen zur Abfallvermeidung.

In Hamburg fallen jährlich rund 800.000 t gefährliche Abfälle aus dem industriellen und gewerblichen Bereich sowie aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes an. Ein Drittel dieser Menge entfällt auf Abfälle aus Baumaßnahmen incl. Bodenaushub, ein weiteres Drittel auf Abfälle aus der Abfallbehandlung (Sekundärabfälle).

Die Entsorgung der Abfälle findet zu 40 % in Hamburg statt, darüber hinaus werden knapp 50 % in den übrigen norddeutschen Bundesländern entsorgt. Etwa drei Viertel der gefährlichen Abfälle wird aktuell einer Verwertung oder Behandlung zugeführt, der Rest wird thermisch beseitigt oder deponiert.

Der Abfallwirtschaftsplan gefährliche Abfälle 2011 schreibt den AWP für gefährliche Abfälle aus dem Jahr 2005  sowie den AWP für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes aus dem Jahr 2004 gemeinsam fort.