Stationäre Jugendhilfeangebote
Kinder- und Jugendnotdienst
Landesbetrieb Erziehung und BeratungDer Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) leistet erste Hilfe für Kinder und Jugendliche in akuten sozialen Krisen: Beratung und kurzfristige stationäre Aufnahme. Und dies rund um die Uhr - vornehmlich in Zeiten, in denen andere Hilfsdienste - wie bezirkliche Jugendämter / ASD, Beratungsstellen - nicht erreichbar sind, also: abends, nachts, an Wochenenden, Feiertagen. »
Kinderschutzhäuser
Landesbetrieb Erziehung und BeratungIn unseren Kinderschutzhäusern betreuen wir Säuglinge und Kleinkinder über Tag und Nacht. Dieses Angebot dient sowohl der kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern in akuten Notsituationen, als auch der Unterbringung von schwer absehbarer Dauer. An sechs Standorten in Hamburg betreuen wir 58 Säuglinge und Kleinkinder in überschaubaren, altersgemischten Gruppen. »
Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder Hohe Liedt
Landesbetrieb Erziehung und BeratungDas Betreuungsangebot im Zentrum für Alleinerziehende und ihre Kinder Hohe Liedt richtet sich an junge Mütter/Väter, die allein für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, sowie an Schwangere, insbesondere Minderjährige. Konzeptionell liegt der Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit auf Themen wie Förderung der Mutter-Kind-Bindung, Gesundheitsförderung, soziale Kompetenz und Identität, Persönlichkeitsentwicklung, Ausbildung sowie Existenzsicherung. Ziel ist es, die jungen Leute in die Lage zu versetzen, auf eigenen Beinen zu stehen und die Verantwortung für sich und ihr Kind zu übernehmen. »
Jugendwohngemeinschaft Casa Rifugio
Landesbetrieb Erziehung und BeratungCasa Rifugio bedeutet Haus Zuflucht. Hier erwartet junge Menschen ab 14 Jahren ein Schutz- und Lebensort, an dem sie Unterstützung für ihre psychische und soziale Nachreifung finden. Das Angebot (10 Plätze) richtet sich an Jugendliche mit psychotischen und neurotischen Störungsbildern; sie kommen in die Jugend-wohngemeinschaft nach einem Psychiatrieaufenthalt. Ziel ist ihre psychische Stabilisierung. »
Sozialpädagogische Lebensgemeinschaften
Landesbetrieb Erziehung und BeratungDie Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft (SPLG) ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder und Jugendliche, die für einen längeren Zeitraum stationärer Hilfe zur Erziehung in einer kleinen Einheit bedürfen. Prägend ist das gemeinsame Leben von durchschnittlich drei und maximal fünf Kindern und Jugendlichen mit den professionellen Betreuern und oft auch deren Familienangehörigen unter einem Dach und in deren sozialem Umfeld. »
Pädagogisch betreute Wohngruppen
Landesbetrieb Erziehung und BeratungDie pädagogisch betreuten Wohngruppen des Landesbetriebs Erziehung und Beratung bieten Kindern und Jugendlichen einen Ort, an dem sie leben und sich altersgerecht entfalten können. Der strukturierte Alltag in den Gruppen (neun bis zehn Plätze) orientiert sich an dem einer Familie. Die Kinder und Jugendlichen werden rund um die Uhr betreut und erfahren Verlässlichkeit und Sicherheit in einer Atmosphäre voller Vertrauen. »
Jugendwohngemeinschaften
Landesbetrieb Erziehung und BeratungIn den Jugendwohngemeinschaften des Landesbetriebs Erziehung und Beratung leben acht bis zehn Jugendliche in mehreren ein- bis zwei-Zimmer-Wohnungen unter einem Dach und werden rund um die Uhr betreut. Das Betreuerbüro liegt im selben Wohnhaus. Ein Team von Betreuungskräften gewährleistet eine ständige Ansprechbarkeit; die Nachtbereitschaften werden in der Betreuungseinheit durchgeführt. Die klare Alltagsstruktur berücksichtigt auch gruppenpädagogische Angebote. »
Jugendwohnungen
Landesbetrieb Erziehung und BeratungEinen Lebensort, Orientierung und Raum für die Entwicklung und Verselbstständigung von Jugendlichen sowie Hilfestellung bei der Bearbeitung individueller - auch spezieller - Problemlagen bieten die Jugendwohnungen im Landesbetrieb Erziehung und Beratung. Die Jugendlichen werden kontinuierlich betreut und erfahren eine verbindliche Alltagsstruktur. »
Jugendgerichtliche Unterbringung (JGU)
Landesbetrieb Erziehung und BeratungDas Jugendgerichtsgesetz sieht die Möglichkeit vor, Jugendliche zur Sicherung der Hauptverhandlung oder zur Abwendung von Untersuchungshaft in geeigneten Einrichtungen der Jugendhilfe unterzubringen. Mit der JGU steht den Bezirksjugendgerichten ein spezialisiertes Angebot mit neun Plätzen zur Verfügung. Die Einrichtung bietet bis zur Hauptverhandlung eine stabilisierende Betreuung über Tag und Nacht, einen strukturierten Alltag und Vorbereitung auf ein selbstständiges Leben ohne Straftaten. »



