Vergebene Aufträge der Hamburgischen Behörden und Ämter – Bereich Bau -
Aufgrund der derzeitigen Wirtschaftslage hat der Senat die Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge beschlossen (Umsetzung des Konjunkturpaketes II).
Angesichts der drohenden konjunkturellen Lage sollen die Verfahren weniger verwaltungs- und insbesondere weniger zeitaufwendig sein. Um dieses sicherzustellen wurden die nach den Richtlinien für die Vergabe von Bauleistungen nach Nr. 4.1.4. der Verwaltungsvorschriften zu § 55 LHO (Vergabehandbuch (VOB) und VV-Bau) geltenden Wertgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen - ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb - und Freihändige Vergaben befristet bis zum 31.12.2010 deutlich erhöht.
Um einen fairen Wettbewerb im Rahmen der Nutzung dieser Verfahren zu gewährleisten, wurde – in wesentlicher Übereinstimmung mit der Verfahrensweise des Bundes und der meisten Bundesländer – eine so genannte Ex-post-Transparenz eingeführt. Gem. Anschreiben zur 20. Austauschlieferung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt vom 03.06.2010 sind Beschränkte Ausschreibungen ab einem Auftragswert von 25.000,- € ohne Umsatzsteuer und Freihändigen Vergaben ab einem Auftragswert von 15.000,-€ ohne Umsatzsteuer nach Zuschlagserteilung unverzüglich für die Dauer von mindestens sechs Monaten zu veröffentlichen, sofern Sicherheitsinteressen nicht entgegenstehen.

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