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Werkstattkarte

Informationen des Landesbetrieb Verkehr (LBV) über die Werkstattkarte (Kontrollgerätkarte) nach der Verordnung EWG Nr. 3821/85 

Für die Reparatur, Wartung und Einstellung des digitalen Kontrollgeräts benötigt der Techniker eine Werkstattkarte:

Werkstattkarte
Werkstattkarte

(LBV)

 

 

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Arbeitsvertrag
  • Schulungsnachweis nach RiLi Nr. 3 zu § 57b StVZO (Gültigkeit 3 Jahre)
  • Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister/Handwerkerrolle der Werkstatt
  • Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
  • Angaben zum Unternehmer

 

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 48,00 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gebiete des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes.

 

Download

Antrag Werkstattkarte (PDF-Datei 335 KB)

 

Das digitale Kontrollgerät im Überblick

  • Speichert Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten
  • Passt wie die Grundig-OBU in einen normalen DIN-Radioschacht
  • Massenspeicher im Gerät speichert Aktivitäten von 365 Tagen, Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden
  • Fahrerchipkarte speichert Aktivitäten der letzten 28 Tage
  • Berechtigte Personen können die Lenk- und Ruhezeiten über integrierte Minidrucker ausdrucken
  • Unternehmerpflicht: Auslesen der Daten (z.B. mit dem einem USB-Stick ähnlichen "Downloadkey" von Siemens VDO) und Speicherung (auf PC)
  • Über eine Schnittstelle Anschluss zusätzlicher Module wie Ortung über GPS, Datenkommunikation über GSM u.s.w.

 

Änderung und Irrtum vorbehalten

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