Werkstattkarte
Für die Reparatur, Wartung und Einstellung des digitalen Kontrollgeräts benötigt der Techniker eine Werkstattkarte:
(LBV)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Arbeitsvertrag
- Schulungsnachweis nach RiLi Nr. 3 zu § 57b StVZO (Gültigkeit 3 Jahre)
- Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister/Handwerkerrolle der Werkstatt
- Nachweis über die Anerkennung der Werkstatt nach § 57b StVZO
- Angaben zum Unternehmer
Gebühren:
Die Gebühr beträgt 48,00 € und richtet sich nach der Gebührenordnung für die Gebiete des Arbeitsschutzes, der technischen Überwachung und des Strahlenschutzes.
Download
Antrag Werkstattkarte (PDF-Datei 335 KB)
Das digitale Kontrollgerät im Überblick
- Speichert Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten
- Passt wie die Grundig-OBU in einen normalen DIN-Radioschacht
- Massenspeicher im Gerät speichert Aktivitäten von 365 Tagen, Geschwindigkeiten der letzten 24 Stunden
- Fahrerchipkarte speichert Aktivitäten der letzten 28 Tage
- Berechtigte Personen können die Lenk- und Ruhezeiten über integrierte Minidrucker ausdrucken
- Unternehmerpflicht: Auslesen der Daten (z.B. mit dem einem USB-Stick ähnlichen "Downloadkey" von Siemens VDO) und Speicherung (auf PC)
- Über eine Schnittstelle Anschluss zusätzlicher Module wie Ortung über GPS, Datenkommunikation über GSM u.s.w.
Änderung und Irrtum vorbehalten
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