Durchführung des Tierschutzrechts in Hamburg
Mit der Fachanweisung wird bezirksübergreifend eine gleichmäßige Überwachung der Tierhaltungen in Hamburg sichergestellt und der Tierschutz verbessert.
Die Fachämter Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt der Bezirksämter überwachen die Einhaltung der allgemeinen Kontrollvorgaben des EU-Rechts, des nationalen Tierschutzrechts und der Vorgaben des allgemeinen Verwaltungs- und Strafrechts.
Die Kontrollen werden nach einem bestimmten Ablauf und risikobasiert durchgeführt.
Die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte der sieben Fachämter beraten zum Beispiel die Tierhalterinnen und Tierhalter von Heimtieren, Nutztieren, in Zoos und Zirkussen oder Tierhandlungen über unbedingt einzuhaltende Haltungsvoraussetzungen und schlagen Verbesserungen vor; ggf. müssen sie Verwarnungen aussprechen oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

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