•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Arbeitsmittel und Überwachungsbedürftige Anlagen

Was sind Arbeitsmittel und welche Arbeitsmittel gehören zu den überwachungsbedürftigen Anlagen ?

  • Arbeitsmittel sind Werkzeuge , Geräte, Maschinen oder Anlagen, die vom Betreiber bereitgestellt und durch Beschäftigte bei der Arbeit benutzt werden.
  • Überwachungsbedürftige Anlagen sind Arbeitsmittel, die das Gerätesicherheitsgesetz wegen ihres hohen Gefährdungspotenzials als Anlagen definiert, die einer besonderen Überwachung bedürfen.

Mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 27. September 2002 wurde die Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit und somit auch der Betrieb der überwachungsbedürftigen Anlagen auf eine neue Grundlage gestellt. Dabei wird dem Betreiber mehr Verantwortung u.a. dadurch übertragen, dass er selbstständig Prüffristen besimmt und bestimmte Prüfungen durchführen darf.

Für überwachungsbedürftige Anlagen wurde das Herstellen und Inverkehrbringen einerseits und der Betrieb andererseits voneinander getrennt. Für das Herstellen und Inverkehrbringen sind nun im Wesentlichen europaeinheitliche Vorschriften anzuwenden (z.B. Druckgeräterichtlinie - 97/23 EG für Druckgeräte ). Für den Betrieb gilt die schon erwähnte nationale Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die bisher hier anzuwendenden nationalen Verordnungen sind außer Kraft getreten.