Lehrerstellen mit herausgehobenen Aufgaben (Beförderungsstellen)
Allgemeine Hinweise
Diese Ausschreibungen von Beförderungsmöglichkeiten wenden sich vorrangig an Bewerberinnen und Bewerber, die schon im hamburgischen Schuldienst beschäftigt sind, es sei denn, dass eine freie Stelle zur Verfügung steht.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung fördert die Gleichstellung von Frauen. Sie begrüßt es, wenn sich der Anteil von Frauen an Beförderungsstellen und Leitungspositionen erhöht und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber sollen über die Bereitschaft und die Fähigkeit zur Wahrnehmung der für die jeweils zu besetzenden Stellen beschriebenen Aufgaben verfügen. Inhalt und Schwerpunkt der zusätzlichen Aufgaben können sich in Abhängigkeit von der Schulsituation und der Schulentwicklung verändern.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über umfassende Erfahrungen bei der Wahrnehmung schulischer Aufgaben innerhalb und außerhalb des Unterrichts und gründliche Fachkenntnisse verfügen. Bei der Bewertung der Eignung hat die bereits an anderen Schulen, Dienststellen oder in anderen Einsatzbereichen bewiesene Befähigung und die durch Mobilität bewiesene Bereitschaft, sich wechselnden Anforderungen und Arbeitssituationen zu stellen und sie aktiv zu gestalten, ein großes Gewicht. Deshalb kommen für die Vergabe der ausgeschriebenen Stellen regelhaft sogenannte Außenbewerberinnen und Außenbewerber oder solche Lehrkräfte in Betracht, die ihre Mobilität bereits früher unter Beweis gestellt haben.
Erwartet werden vor allem
- Überdurchschnittliches Leistungsvermögen
- Kommunikations-, Kooperations- und Teamfähigkeit
- Planungs- und Handlungskompetenz
- Überzeugungs- und Entscheidungsfähigkeit
- Kreativität, Innovationsbereitschaft
- Organisationsgeschick
- Bereitschaft zur Weiterbildung
Bewerberinnen und Bewerber, die solche Kompetenzen durch Fortbildung und/oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen – ggf. auch außerschulisch – erworben haben, werden gebeten, dies in ihrer Bewerbung durch Hochladen der entsprechenden Dokumente zu dokumentieren. |
Die Bewerbung soll aussagefähige Unterlagen über den persönlichen und beruflichen Werdegang, konzeptionelle Vorstellungen zur ausgeschriebenen Funktion sowie eine Erklärung über das Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte enthalten.
Die ausgeschriebenen Funktionen können jeweils auch von teilzeitbeschäftigten Lehrkräften wahrgenommen werden.
Bei den ausgeschriebenen Funktionen handelt es sich nicht um Funktionsstellen im Sinne von § 96 des Hamburgischen Schulgesetzes.
Stellenausschreibungen zur Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben mit der Möglichkeit zur Beförderung zur Fachleiterin/zum Fachleiter für den fachpraktischen Unterricht im gehobenen Dienst (A 11) an Beruflichen Schulen
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich Fachlehrerinnen und Fachlehrer an beruflichen Schulen - als Lehrerinnen und Lehrer für Fachpraxis – gemäß §§ 7 und 8 der Hamburgischen Lehrerlaufbahnverordnung bewerben.
Neben den in den allgemeinen Hinweisen genannten Anforderungen wird erwartet:
- Beratung der Schulleitung in Fragen von fachpraxisorientiertem Unterricht
- Unterstützung der Schulleitung bei der Leitung der Werkstatt- bzw. Fachraumverwaltung
- Beratung der Schulleitung bei einer innovativen Weiterentwicklung von Werkstätten oder Fachräumen
- Leitung von Fachkonferenzen für die Lehrkräfte für Fachpraxis
- Koordination der Erarbeitung einzelner fachpraxisorientierter Lernsituationen
Stellenausschreibungen zur Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben mit der Möglichkeit zur Beförderung zur Lehrerin/zum Lehrer (A 13)
Für die Beförderung von Lehrkräften der Besoldungsgruppe A 12 nach A 13 kommen in Betracht:
- Lehrkräfte, die die Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und Sekundarstufe I gemäß § 6 Abs. 1 oder 2 der Hamburgischen Lehrerlaufbahnverordnung und durch Ableistung des entsprechenden Vorbereitungsdienstes und die Zweite Staatsprüfung für dieses Lehramt erworben haben.
Lehrkräfte, die nach einem Studium mit mindestens sechssemestriger Regelstudienzeit zuzüglich der Zeit für die Abschlussprüfung an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule und der dafür vorgeschriebenen oder üblichen Prüfung in mindestens zwei Unterrichtsfächern, von denen eines an der Primarstufe und Sekundarstufe I verwendbar ist, die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt nach einem mindestens achtzehnmonatigen Vorbereitungsdienst bestanden haben (§ 6 Abs. 3 Hamburgische Lehrerlaufbahnverordnung).
Stellenausschreibungen zur Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben mit der Möglichkeit zur Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat (A 14) für Lehrkräfte im höheren Dienst
Auf die ausgeschriebenen Stellen können sich sowohl Lehrkräfte mit dem Lehramt Grund‑ und Mittelstufe als auch Lehrkräfte des höheren Dienstes bewerben, es sei denn, im Ausschreibungstext wird auf die Voraussetzung "höheres Lehramt“ ausdrücklich hingewiesen. Eine Beförderung zur Oberstudienrätin/zum Oberstudienrat (Bes. Gr. A 14) nach erfolgreicher Ableistung der erforderlichen Bewährungszeit ist jedoch nur bei Bewerberinnen und Bewerbern im Eingangsamt der Laufbahn des höheren Dienstes möglich.

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