Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit
(AS 24)
Der Arbeitsschutz bei der Hafenarbeit umfasst schwerpunktmäßig das Umschlagsgeschehen an Bord von Schiffen und in den Kaibetrieben.
Folgende Themenbereiche sind dabei von besonderer Bedeutung:
- Die Funktionsfähigkeit von Aufsichtssystemen
Schiffszugänge, Verkehrswege und Arbeitsplätze an Bord von Schiffen
Sichere Hafenarbeit - Anforderungen an Schiffe
- Die sichere Handhabung von Lasten
Das Öffnen von Importcontainern mit begastem Inhalt
Vorsicht beim Öffnen von Importcontainern
- Die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung, wie Rettungswesten, Helmen und Warnkleidung
Die Benutzung von Flurförderfahrzeugen, wie Gabelstapler, Zugmaschinen und Van-Carrier, insbesondere bei Sichtbehinderung sowie die Verkehrsführung
Sicherer Umgang mit Flurförderfahrzeugen
Sichtbehinderung auf Flurförderzeugen
Best Practice bei der Verkehrsführung im Hafen
- Der Umgang mit Gefahrstoffen
- DME im RO/RO-Umschlag
- Staub beim Getreideumschlag
Umgang mit Gefahrgut in Lägern und Speditionen
Transport und Umschlag gefährlicher Chemikalien
Arbeitszeiten bei der Hafenarbeit
Neben den reinen Kaibetrieben werden auch Betriebe betreut, die Serviceleistungen für die Schifffahrt erbringen. Hierzu zählen insbesondere Lagereibetriebe, Agenturen, Schiffsausrüster sowie Reparatur- und Wartungsfirmen.
Kooperation mit der Großhandels- und Lagerei-BG
Bei der Durchführung der vorgenannten Aufgaben kooperiert das Amt für Arbeitsschutz mit der Großhandels- und Lagerei-BG Bezirksverwaltung Hamburg.
In 2007 wurde ein Kooperationsprojekt zum Einsatz von Laschkörben beim Umschlag von Containern erfolgreich zum Abschluss gebracht. Der Projektabschlussbericht kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Ansprechpartner:
Hafen und Schifffahrt

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