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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Vorsicht beim Öffnen von Containern

Gefahren beim Öffnen von Containern Gefahren beim Öffnen von Containern

(© Amt für Arbeitsschutz)

Beim Öffnen von Containern lauern vielfältige Gefahren.

Gefährdungen
Etwa 20 Prozent aller importierten Container sind mit erheblichen Schadstoffkonzentrationen in der Atemluft belastet. Dies sind Hamburger  Erfahrungen aus der Zollabfertigung. Container enthalten nicht nur Gefahrgut, sondern Ladungsinhalte aller Art. Sie werden teilweise zum Schutz vor Schädlingen begast, gasen aus dem Herstellungsprozess nach oder werden nachträglich behandelt, um Korrosion oder Schimmelpilzbefall zu reduzieren.

 

Mehr zu Schimmelpilzbefall ....   

Personen können beim Öffnen, bei Kontrollen des Containerinhalts und beim Entladen von Importcontainern gefährdet sein. Auch in bereits gelüfteten Containern können sich nach mehrstündigem Verschluss erneut Gase aus der Ware ansammeln.

Viele Begasungsmittel bzw. Schadstoffe sind geruchlos oder werden durch andere Gerüche überdeckt, so dass diese nur durch spezielle Messungen festgestellt werden können. Trotzdem gilt für die meisten dieser Container keine besondere Kennzeichnungspflicht.

Mehr zu begasten Containern ....

Zur Abfertigung von Transportcontainern sind Schutzmaßnahmen erforderlich. Hierzu finden Sie als Hilfestellung Merkblätter ( M52, M58, M59) und eine Muster Betriebsanweisung zum Download.

Andockstationen
Als wirksame Maßnahme kann das Lüften einer Transporteinheit mit temperatur- oder witterungsempfindlichen Gütern auch an der Andockstation über eine ins Freie entlüftete Schleuse erfolgen. Dabei ist durch geeignete Luftführung sicherzustellen, dass angrenzende Arbeitsbereiche nicht belastet werden.
Mehr zu Andockstellen für Importcontainer ....

Messungen
Gibt es Zweifel, ob ein Container schadstoffbelastet ist, so muss er im Auftrag des Arbeitgebers oder des Auftraggebers für den Transport vor dem Öffnen und Betreten fachkundig überprüft werden. Dies geschieht in der Regel durch ein Schadstoffgutachten bzw. einen Inspektionsbericht. Darin ist festgelegt, welche Maßnahmen bei erhöhten Schadstoffbelastungen zu ergreifen sind, beispielsweise aktive Belüftung über einen bestimmten Mindestzeitraum und erforderliche persönliche Schutzausrüstungen. Bei Begasungsmitteln ist eine besondere Freigabe durch sachkundige Begasungsleiter erforderlich. Angaben zu Mindestanforderungen an Messungen und Gutachten finden Sie im Download.

Ladungssicherung:
Durch unsachgemäße Stauung oder mangelnde Ladungssicherung, kann die Ladung oder können Teile der Ladung, während des Transportes beschädigt werden. Insbesondere durch mangelnde Ladungssicherung ergeben sich Gefahren beim Öffnen der Container, da ein Herausfallen der Ware nicht sicher vermieden werden kann.

Falsche Stauweisen können auch ohne Beschädigung der Umverpackung zum Freisetzen von Inhaltsstoffen führen. Dies kann zum  Beispiel beim Versand von Feuerzeugen der Fall sein. Zudem können gerade Gasfeuerzeuge eine Leckrate aufweisen, die bei längerem Transport zur Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Container führt (siehe Merkblatt M 12 im Download).

Ansprechpartner:
"Hafen und Schifffahrt"

"Transport und Verkehr"

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de