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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt

Gefährdungsbeurteilung für den Schiffsbetrieb

Für die Besatzungsmitglieder von Seeschiffen deutscher Flagge gelten neben den speziellen Arbeitsschutzbestimmungen des Seemannsgesetzes und der Unfallverhütungsvorschrift-See auch die allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung, des Arbeitssicherheitsgesetzes und des Chemikalienrechts. Beim Bau und Betrieb der Seeschiffe sind nicht nur sichere Arbeitsbedingungen der Besatzungsmitglieder, sondern auch der Maintenance und der Hafenarbeiter zu beachten.

Arbeitsplätze auf Seeschiffen

(AS 24)

  • Eine Gefährdungsbeurteilung für den Schiffsbetrieb lässt sich von den Reedern in der Regel mit geringem Aufwand erstellen und verbessern. Die seit 1996 gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung dieses Arbeitsschutzinstrumentes wurden zu einer "Muster- Gefährdungsbeurteilung" zusammengefasst. Sie soll Reeder bei der erfolgreichen Umsetzung unterstützen. Eine tabellarische Form der Gefährdungsbeurteilung, wie im folgenden Beispiel, setzt allerdings voraus, dass detaillierte Regelungen bereits bestehen.

     Muster- Gefährdungsbeurteilung: siehe Downloads

  • Am 1.7.2002 traten neue Arbeitszeitbestimmungen des Seemannsgesetzes in Kraft. Die neuen Regelungen für Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten gelten auch für wachegehende Kapitäne.

    Merkblatt: Arbeitszeit in der Seeschifffahrt: siehe Downloads

  • Insbesondere auf Fährschiffen und RoRo-Schiffen sind Besatzungsmitglieder bei Verladearbeiten Dieselmotor-Emissionen ausgesetzt.

  • Besatzungsmitglieder sind nicht nur den Einflüssen der Ladung, sondern auch den schiffsüblichen Betriebsstoffen ausgesetzt. Eine Besonderheit ist der Hautkontakt mit krebserregendem Schweröl.

    Artikel: Schweröl im Schiffsbetrieb: siehe Links AUCH INTERESSANT

  • Beim Be- und Entladen der Schiffe in den Häfen entstehen spezielle Gefährdungen für Hafenarbeiter, die durch vorausschauende Planung beim Bau der Schiffe minimiert werden können.
    Erfahrungen des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg und der 2005 erschienene ILO Code of Practice on Safety and Health in Ports führten zu einer Zusammenstellung wichtiger internationaler Bauvorschriften als Anleitung für Reeder und Werften im Merkblatt M35 "Ship Design Considerations..." (englische Sprache) und aktuelle Ergänzungen (Ship Design Reports), die im Zusammenhang mit schiffbaulichen Mängeln stehen.

    ILO Code of Practice on Safety and Health in Ports:
    siehe Links AUCH INTERESSANT

  • Zur Vorbereitung des Schiffsumschlags dient das Merkblatt M46
    "Save Movement On Board Seagoing Vessels": siehe Downloads
    (in englischer Sprache).

Die Aufsicht über den Arbeitsschutz auf Schiffen deutscher Flagge wird von den Arbeitsschutzbehörden der Länder wahrgenommen. Schiffe werden während ihres Aufenthalts in deutschen Häfen besichtigt. Arbeitsschutzmaßnahmen des Reeders unterliegen der Überwachung des für den Sitz der Reederei zuständigen Landes.

Beratung - auch für Seeleute - über das Internet

Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg ist Partner des bundesweiten Netzwerkes "KomNet". Die weltweite Verfügbarkeit dieses Netzwerkes ist ein besonders attraktives Angebot an die Schifffahrt. Jetzt findet KomNet auch für eigene Fragen von Seeleuten zum Thema Arbeitsschutz schnell und passgenau Experten, Lösungswege und kompetente Antworten: www.hamburg.de/komnet.


In KomNet - Arbeitsschutz gespeicherte Dialoge zu den Themen:  "Hafen und Schifffahrt" (Direktzugang)

 

 

Ansprechpartner im Amt für Arbeitsschutz, Hamburg:
Hafen und Schifffahrt

Arbeitsschutzbehörden in der Schifffahrt, Arbeitsschutz in Häfen:
Ansprechpartner der Küstenländer