Arbeitsschutz in der Seeschifffahrt
Gefährdungsbeurteilung für den Schiffsbetrieb
(AS 24)
Eine Gefährdungsbeurteilung für den Schiffsbetrieb lässt sich von den Reedern in der Regel mit geringem Aufwand erstellen und verbessern. Die seit 1996 gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung dieses Arbeitsschutzinstrumentes wurden zu einer "Muster- Gefährdungsbeurteilung" zusammengefasst. Sie soll Reeder bei der erfolgreichen Umsetzung unterstützen. Eine tabellarische Form der Gefährdungsbeurteilung, wie im folgenden Beispiel, setzt allerdings voraus, dass detaillierte Regelungen bereits bestehen.
Muster- Gefährdungsbeurteilung: siehe Downloads
Am 1.7.2002 traten neue Arbeitszeitbestimmungen des Seemannsgesetzes in Kraft. Die neuen Regelungen für Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten gelten auch für wachegehende Kapitäne.
Merkblatt: Arbeitszeit in der Seeschifffahrt: siehe Downloads
Insbesondere auf Fährschiffen und RoRo-Schiffen sind Besatzungsmitglieder bei Verladearbeiten Dieselmotor-Emissionen ausgesetzt.
Besatzungsmitglieder sind nicht nur den Einflüssen der Ladung, sondern auch den schiffsüblichen Betriebsstoffen ausgesetzt. Eine Besonderheit ist der Hautkontakt mit krebserregendem Schweröl.
Artikel: Schweröl im Schiffsbetrieb: siehe Links AUCH INTERESSANT
Beim Be- und Entladen der Schiffe in den Häfen entstehen spezielle Gefährdungen für Hafenarbeiter, die durch vorausschauende Planung beim Bau der Schiffe minimiert werden können.
Erfahrungen des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg und der 2005 erschienene ILO Code of Practice on Safety and Health in Ports führten zu einer Zusammenstellung wichtiger internationaler Bauvorschriften als Anleitung für Reeder und Werften im Merkblatt M35 "Ship Design Considerations..." (englische Sprache) und aktuelle Ergänzungen (Ship Design Reports), die im Zusammenhang mit schiffbaulichen Mängeln stehen.
ILO Code of Practice on Safety and Health in Ports:
siehe Links AUCH INTERESSANTZur Vorbereitung des Schiffsumschlags dient das Merkblatt M46
"Save Movement On Board Seagoing Vessels": siehe Downloads
(in englischer Sprache).
Die Aufsicht über den Arbeitsschutz auf Schiffen deutscher Flagge wird von den Arbeitsschutzbehörden der Länder wahrgenommen. Schiffe werden während ihres Aufenthalts in deutschen Häfen besichtigt. Arbeitsschutzmaßnahmen des Reeders unterliegen der Überwachung des für den Sitz der Reederei zuständigen Landes.
AUCH INTERESSANT
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» Schweröl im Schiffsbetrieb:
Amt für Arbeitsschutz Hamburg -
» BG Verkehr: Dienststelle Schiffssicherheit
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» Verband Deutscher Reeder
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» Safety and health in ports. ILO code of practice:
International Labour Organization
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Arbeitsschutzbehörden in der Schifffahrt, Arbeitsschutz in Häfen:
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