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Arbeitsschutz bei Augenoptikern

Lötarbeiten an einem Brillengestell; Schleifarbeiten an einer Kunststofflinse.
Lötarbeiten an einem Brillengestell; Schleifarbeiten an einer Kunststofflinse.

(G23/ AS24)


©: Amt für Arbeitsschutz Hamburg

Typische Gefährdungen und Risiken

  • Einatmen des Staubes beim Schleifen
    Bei der mechanischen Bearbeitung von Brillengläsern mit Schleifautomaten oder Handschleifgeräten werden Stäube und Schleifwasseraerosole frei.
  • Inhalation von Lösemitteldämpfen oder Lötrauchen
    Bei der Anpassung und Reparatur von Fassungen auf Acetat- oder Zellulosebasis werden diese mit Aceton angelöst und wieder verbunden. Bei Fassungen aus Polyamid und Epoxydharz wird mit Reaktions- oder Schnellklebern gearbeitet. Fassungen und Gläser werden mit Waschbenzin oder Ethanol (Ethylalkohol “Brennspiritus“) gereinigt.
    Zur Herstellung und Reparatur von Metallfassungen wird beim Hartlöten Flussmittel verwandt. Die Dämpfe dieser Flussmittel sind gesundheitsschädlich und dürfen nicht eingeatmet werden.

  • Hautbelastungen durch Reinigungsmittel und Legierungsmetalle
    Lösemittelhaltige Reinigungsmittel für Fassungen und Gläser können die Haut schädigen. Bei den Arbeitsgängen „Blocken“ und „Abblocken“ besteht ein Hautkontakt zu Legierungsmetallen (evtl. auch zu Blei). Dadurch ist sowohl eine Hautschädigung (Allergie) möglich als auch die Aufnahme der Metalle durch den Mund, wenn die Hände nicht ausreichend gereinigt wurden.
  • Lärmbelastung durch den Betrieb von Maschinen
    Lärm entsteht beim Einsatz technischer Arbeitsmittel, zum Beispiel um Gläser nachzuschleifen oder mit einer Handrillmaschine zusätzlich zu bearbeiten.
  • Verletzungen und Unfallgefahren
    Werden Arbeitsmittel mit überhöhter Drehzahl oder fehlender Schutzeinrichtung betrieben, kann es zu Verletzungen durch wegfliegende Teile (Schleifscheibenstücke, Bohrer) kommen. An rotierenden Teilen, zum Beispiel Bohrern, können Haare oder Kleidung eingezogen werden. Defekte oder ungeeignete Werkzeuge rufen Stichverletzungen hervor. Defekte elektrische Anlagen und Arbeitsmittel können zu Stromunfällen führen.
  • Ergonomisch falsch gestaltete Arbeitsplätze
    Bei sitzenden Tätigkeiten, beispielsweise bei der Kundenberatung, wenn der optische Mittelpunkt des Brillenglases gemessen oder die Brille am Kunden angepaßt wird, soll durch die ergonomisch richtige Gestaltung des Arbeitsplatzes möglichen Muskel- und Skeletterkrankungen vorgebeugt werden.

  • Besondere Maßnahmen für Schwangere?
    Bei Beachtung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für die Beschäftigten der Augenoptikerbranche gibt es keine zusätzlichen Anforderungen im Falle von Schwangerschaften.

Handlungshilfen

Es gibt viele Handlungshilfen, die Augenoptikerinnen und Augenoptiker im Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen können. Grundlage ist eine Gefährdungsbeurteilung, die die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (z.B. Gefahrstoffe ermitteln) und der Betriebssicherheitsverordnung (z.B. technische Arbeitsmittel beurteilen) berücksichtigt. Allgemeine Anforderungen und Hilfen finden Sie im Merkblatt „Beurteilung der Arbeitsbedingungen" (M13) des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg und in Informationen der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (BGE). Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) bietet hierzu eine Mustergefährdungsbeurteilung im Rahmen ihres Unternehmermodells an.

BAuA: Besser bei Gefahrstoffen durchblicken

 

Speziell für kleinere und mittlere Betriebe hat das Amt für Arbeitsschutz gemeinsam mit dem Zentrum für Energie- ,Wasser und Umwelttechnik (ZEWU) der Handwerkskammer ein Arbeitsschutz-Handbuch entwickelt. Betriebe erhalten Informationen und Arbeitshilfen, um ihre Lücken im Arbeitsschutz zu schließen. Die Hilfsmittel des Handbuches erleichtern den Einstieg in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, zum Beispiel durch ein systematisches Ablagesystem und Formularvorlagen.

Für Augenoptikerinnen und Augenoptiker stellt die Berufsgenossenschaft BGFE im Rahmen des Lehrgangs zum Unternehmermodell ein Begleitbuch zur Verfügung. Dort finden Sie ab Seite 64 Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung.

Ein Qualifizierungsangebot zum Thema „ Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ bietet die Berufgenossenschaft für den Einzelhandel auf ihrer Internetseite an. Das Merkblatt "Uhren Schmuck und optische Artikel" (M39) beschreibt berufsspezifische Gesundheits- und Unfallgefahren und stellt erforderliche Schutzmaßnahmen dar.

Im Anhang zur TRGS 420 "Verfahrens- und Stoffspezifische Kriterien, Augenoptikerhandwerk" sind Belastungen, speziell Lösungsmittel und Staub, und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen  aufgelistet.
Sie bieten eine Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung im Augenoptikerhandwerk:

 Verfahrens- und Stoffspezifische Kriterien (VSK) "Augenoptikerhandwerk"

Bei Augenoptikern gibt es keine speziellen Anforderungen an den Mutterschutz. Näheres zu allgemeine Anforderungen finden Sie hier.


Projekt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes

Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg führte im Jahre 2007 zusammen mit der Augenoptiker -Innung Hamburg und mit Unterstützung des ZEWU der Handwerkskammer, der Berufsgenossenschaften der Feinmechanik und Elektrotechnik sowie der Berufgenossenschaft für den Einzelhandel ein Projekt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bei Augenoptikerinnen und -optikern durch. Geklärt werden sollte, welche Unterstützung kleinere und mittlere Betriebe brauchen, um ihre Beschäftigten zuverlässig vor Verletzungen und Gesundheitsgefahren zu schützen.

Abschlussergebnisse des Projektes Augenoptiker

Ansprechpartner

sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitbranche
Feinmechanik und Elektrotechnik 

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de