Durchblick für Augenoptiker
Im Jahr 2007 wurde durch das Amt für Arbeitsschutz Hamburg in Kooperation und mit Unterstützung der Augenoptiker-Innung Hamburg, der Handwerkskammer und mehrer Berufsgenossenschaften ein Projekt zur Verbesserung des Arbeitsschutzes im Augenoptiker-Gewerk durchgeführt. Ziel war es zu erfahren, wie wird die Betriebssicherheits- und Gefahrstoffverordnung in der Praxis umgesetzt und welche Unterstützung brauchen kleinere und mittlere Betriebe, um ihre Beschäftigten zuverlässig vor Verletzungen und Gesundheitsgefahren zu schützen? Die dabei gewonnenen Ergebnisse aus 50 besichtigten Betrieben zeigen Handlungsbedarf auf.
(G23/ AS24)
Beschleifen einer Linse © Amt für Arbeitsschutz, Hamburg
Während der Laufzeit des Projektes wurden fünfzig eigenständige Betriebe unterschiedlicher Größenordnung und Organisationsformen aufgesucht. Im einzelnen waren das:
- Augenoptikerfirmen (Ketten), mit mehreren Filialen in Hamburg,
- kleinere selbständige Augenoptikergeschäfte (Einzelgeschäfte),
- Firmen, die Mitglieder der Augenoptiker- Innung Hamburg sind,
- Firmen, die keine Innungsmitglieder sind,
- selbständige Augenoptikergeschäfte mit ausschließlich Teilzeitarbeitskräften
In den besichtigten Firmen wurden alle sicherheitstechnischen Betreuungsformen vorgefunden, zum Beispiel:
- das Unternehmermodell
- eine externe sicherheitstechnische Betreuung
- Alternativmodelle der Berufsgenossenschaften
- die interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wie wurde die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umgesetzt?
In allen besichtigten Firmen wurden technische Arbeitsmittel eingesetzt.
- 64 Prozent der Betriebe kannten die BetrSichV.
- 46 Prozent der Firmen hatten Unterweisungen entsprechend der BetrSichV durchgeführt.
- 38 Prozent der Unternehmen führten ein Arbeitsmittelkataster.
- 80 Prozent der Betriebe benannten eine befähigte Personen namentlich.
- 44 Prozent der Firmen dokumentierten spezifische Gefährdungsbeurteilungen.
- 74 Prozent der Betriebe legten die Prüffristen für Arbeitsmittel konkret fest.
Wie wurde die Gefahrstoffverordnung umgesetzt?
In allen besichtigten Firmen kamen Gefahrstoffe wie beispielsweise lösemittelhaltige Reinigungsmittel (Aceton, Isopropanol, Reinigungsbenzin, Ethanol) zum Einsatz.
In einigen Filialen erfolgten Lötarbeiten, dabei entstanden Lötrauche. Diese Arbeitsplätze verfügten über keine lüftungstechnische Anlage (Absaugung).
In mehr als der Hälfte der Betriebe lag eine Betriebsanweisung über den Umgang mit Gefahrstoffen vor.
Jede zweite Firma führte ein Verzeichniss aller betrieblich genutzten Gefahrstoffe.
40 Prozent der Unternehmen dokumentierten ihre Unterweisung über den Umgang mit Gefahrstoffen.
An Lötarbeitsplätzen kann es bei Hautverletzungen oder Schleimhautkontakt zu Reiz- und Ätzwirkungen kommen.
Gesundheitsgefahren durch Lösemittel und alveolengängige einatembare Stäube können nur vermieden werden, wenn Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Wurden ergonomische Anforderungen erfüllt?
80 Prozent aller überprüften Arbeitsplätze von Augenoptikern erfüllten die ergonomischen Anforderungen an die Arbeitsplatzgestaltung.
Geeignete Sitzhilfen und Stühle für Arbeitsplätze an Bildschirmen können die ergonomischen Bedingungen deutlich verbessern.
Was folgt nach dem Projekt?
Das Amt für Arbeitsschutz wertete die Besichtigungsergebnisse mit den betroffenen Firmen aus.
Die Firmen der Augenoptiker- Innung Hamburg wurden per Rundschreiben über die Projektergebnisse informiert und auf die Handlungshilfen im Internet hingewiesen.
Mit den Firmenleitungen, Inhabern oder den Vertretern der Firmenketten wurde vereinbart, dass alle nicht besichtigten Filialen, ihre Arbeitsschutzmaßnahmen prüfen (siehe Besichtigungsplan) und die auf dieser Internetseite angebotenen Handlungshilfen nutzen.
In zwei Augenoptikerketten wurden die Ergebnisse des Amtes für Arbeitsschutz Hamburg im firmeneigenen Intranet bereitgestellt.
In anderen Fällen haben die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die externen sicherheitstechnischen Dienste alle Filialen der jeweiligen Kette nochmals besichtigt. Fehlende Gefährdungsbeurteilungen wurden erstellt, Arbeitsschutzmaßnahmen festgelegt und die fristgerechte Umsetzung dem Amt für Arbeitsschutz Hamburg mitgeteilt.
Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg wird weiterhin Hamburger Betriebe auf Anfrage beraten. Im Rahmen der normalen Aufsichtstätigkeit werden auch zukünftig stichprobenartig unangemeldete Besichtigungen durchgeführt.
Links zu den Partnern des Projektes:
Ansprechpartner
sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitbranche
Feinmechanik und Elektrotechnik

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