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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Chemische Belastungen

Chemikalien, Stäube, allergieauslösende Substanzen - (nicht nur) im Arbeitsleben kann man mit vielen gefährlichen Stoffen in Berührung kommen. Um dabei nicht der Gesundheit zu schaden, muss man die Gefahren erkennen und wissen, wie man ihnen begegnet. Nicht zuletzt ist eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Wir möchten Sie dabei unterstützen, chemische Belastungen so gering wie möglich zu halten und haben hierzu verschiedene Informationsmaterialien und Links zusammengestellt. 

Unsere Überwachung erstreckt sich übrigens auch auf die Vorschriften der europäischen Chemikalienverordnung REACH und auf das ebenfalls auf europäischer Ebene geregelte Einstufungs- und Kennzeichnungsrecht (CLP-Verordnung). REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), CLP für Classification and Labelling of Chemicals. Für die sichere Anwendung von Chemikalien ist die Einhaltung dieser Vorschriften ist eine wichtige Voraussetzung. mehr ....

Fragen zum Chemikalienrecht: Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, REACH-Verordnung, CLP-Verordnung  – das Chemikalienrecht ist aus einer Vielzahl nationaler und europäischer Vorschriften aufgebaut. Welche Vorschriften sind dies? Welche wichtigen Änderungen gab es in der letzten Zeit? Wo bekommt man kostenlos die Texte der Vorschriften, Leitfäden und weiterführende Informationen ? Mehr Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA ....

Informationen zu chemischen Belastungen: Die finden Sie unter "Gefahrstoffe am Arbeitsplatz".

Informationen über gefährliche Stoffe und Zubereitungen: Sie erhalten diese aus der Gefahrstoffdatenbank der Länder (GDL).

Gefahrstoffmesstechnik und Beurteilung chemischer Belastungen an Arbeitsplätzen: Zu diesen Fragen berät der Fachbereich Arbeitsplatzbeurteilungen des Amtes für Arbeitsschutz.

Umweltschadstoffe: Wenn Sie sich für gesundheitliche Risiken durch Umweltschadstoffe oder Gebrauchsgegenstände interessieren, hält der Arbeitsbereich Gesundheit und Umwelt Informationen für Sie bereit.

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de