Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern der Suchthilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst Hamburg
Die Fachkräfte der Suchthilfeeinrichtungen und des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Hamburg haben als gemeinsame Zielgruppe Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Um das gemeinsame Ziel eines funktionierenden Zusammenlebens von Eltern und ihren Kindern zu erreichen, bedarf es einer strukturierten und abgestimmten Vorgehensweise zwischen allen Beteiligten. Mit der Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich die Suchthilfe und der ASD entsprechend der vereinbarten Regelungen zu verfahren. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Text der Vereinbarung als Broschüre veröffentlicht.
Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann per Mail an DrogenundSucht@bsg.hamburg.de bestellt werden.

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