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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Kooperationsvereinbarung zwischen den Trägern der Suchthilfe und dem Allgemeinen Sozialen Dienst Hamburg

 

Titelbild der Broschüre Kooperationsvereinbarung Familie, Kind, Sucht Titelbild der Broschüre Kooperationsvereinbarung Familie, Kind, Sucht

(FHH)

 Die Fachkräfte der Suchthilfeeinrichtungen und des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in Hamburg haben als gemeinsame Zielgruppe Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen. Um das gemeinsame Ziel eines funktionierenden Zusammenlebens von Eltern und ihren Kindern zu erreichen, bedarf es einer strukturierten und abgestimmten Vorgehensweise zwischen allen Beteiligten. Mit der Kooperationsvereinbarung verpflichtet sich die Suchthilfe und der ASD entsprechend der vereinbarten Regelungen zu verfahren. Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat den Text der Vereinbarung als Broschüre veröffentlicht.

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann per Mail an DrogenundSucht@bsg.hamburg.de bestellt werden.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachabteilung Drogen und Sucht Monika Püschl stellvertretene Fachabteilungsleitung, Fachliche Koordination/ Planung und Qualitätsentwicklung Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2059 040 42837-2086 monika.pueschl@bgv.hamburg.de