Neue Rahmenvereinbarung über Qualitätsstandards
(MS)
Die erste Rahmenvereinbarung über Qualitätsstandards wurde 1996 abgeschlossen. Seitdem wird sie ständig weiterentwickelt und den Anforderungen an die moderne Suchthilfe angepasst. So wurde in die neue Vereinbarung die aufgabenbezogene Vernetzung mit angrenzenden Hilfe- und Unterstützungssystemen aufgenommen. Einen weiteren wichtigen Bestandteil bildet die Ausführung zu dem ethischen Grundsatz, dass sexuelle Beziehungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Suchtkrankenhilfe und Hilfesuchenden auszuschließen sind. Außerdem wurde der Aspekt der Gendersensibilität vereinbart, in dem die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern, die unter anderem durch kulturelle, religiöse und soziale Rollenerwartungen und -festschreibungen geprägt sind, berücksichtigt werden.
Darüber hinaus schreibt die Vereinbarung auch die Weiterentwicklung der Hilfen entsprechend der Bevölkerungsentwicklung fest. Hamburg ist eine Stadt, in der Menschen unterschiedlichen kulturellen Ursprungs leben und diese Vielfalt soll in angemessener Weise bedacht und entsprechend differenzierte Angebote vorgehalten werden.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us

