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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Neue Rahmenvereinbarung über Qualitätsstandards

Die Träger der Suchtkrankenhilfe und die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz unterzeichneten am 7. November 2011 die neue Rahmenvereinbarung über Qualitätsstandards in der ambulanten Sucht- und Drogenarbeit.

Rahmenvereinbarung über Qualitätsstandards

(MS)

Mit dieser Vereinbarung wird die Qualität der Versorgung von suchtkranken Menschen auf einem hohen fachlichen Niveau gesichert. Dabei werden sowohl die strukturellen als auch die fachlichen Voraussetzungen zum Betrieb von ambulanten Suchthilfeangeboten beschrieben. Der „Fachrat“, der sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Träger der ambulanten Suchthilfe in Hamburg zusammensetzt, begleitet die Maßnahmen und berät die Fachbehörde in Grundsatzfragen zur Fortentwicklung der Sucht- und Drogenhilfe.

Die erste Rahmenvereinbarung über Qualitätsstandards wurde 1996 abgeschlossen. Seitdem wird sie ständig weiterentwickelt und den Anforderungen an die moderne Suchthilfe angepasst. So wurde in die neue Vereinbarung die aufgabenbezogene Vernetzung mit angrenzenden Hilfe- und Unterstützungssystemen aufgenommen. Einen weiteren wichtigen Bestandteil bildet die Ausführung zu dem ethischen Grundsatz, dass sexuelle Beziehungen zwischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Suchtkrankenhilfe und Hilfesuchenden auszuschließen sind. Außerdem wurde der Aspekt der Gendersensibilität vereinbart, in dem die unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern, die unter anderem durch kulturelle, religiöse und soziale Rollenerwartungen und -festschreibungen geprägt sind, berücksichtigt werden.

Darüber hinaus schreibt die Vereinbarung auch die Weiterentwicklung der Hilfen entsprechend der Bevölkerungsentwicklung fest. Hamburg ist eine Stadt, in der Menschen unterschiedlichen kulturellen Ursprungs leben und diese Vielfalt soll in angemessener Weise bedacht und entsprechend differenzierte Angebote vorgehalten werden.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachabteilung Drogen und Sucht Herr Hellge-Antoni Ambulante Sucht- und Drogenhilfe, qualifizierte Beratung, Selbsthilfe, Drogenberatung in Haft, Spielsucht Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2082 040 42837-2086 dietrich.hellge-antoni@bgv.hamburg.de