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Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Rahmenvereinbarung zur Kooperation „Suchtgefährdete und suchtkranke schwangere Frauen und Familien mit Kindern bis zu einem Jahr“

Titelbild der Broschüre Rahmenvereinbarung zur Kooperation Titelbild der Broschüre Rahmenvereinbarung zur Kooperation

(FHH)

Die „Rahmenvereinbarung zur Kooperation“ regelt die interdisziplinäre Zusammenarbeit und setzt Standards zum Umgang mit suchtgefährdeten oder suchtkranken Schwangeren sowie Familien mit Kindern bis zu einem Jahr. Die Lebens- und Gesundheitssituation dieser Personengruppe soll berufsübergreifend berücksichtigt und zu deren Verbesserung beigetragen werden. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat jetzt den Text der Vereinbarung als Broschüre veröffentlicht.

 

Die Broschüre ist kostenlos erhältlich und kann unter der u. g. Adresse bestellt werden. Weitere Informationen für alle Fachkräfte, die mit betroffenen Frauen und Familien in Kontakt sind, bietet die zentrale Informationsstelle zu Schwangerschaft und Sucht der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. im Internet unter www.Lina-Net.de.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Fachabteilung Drogen und Sucht Monika Püschl stellvertretene Fachabteilungsleitung, Fachliche Koordination/ Planung und Qualitätsentwicklung Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2059 040 42837-2086 monika.pueschl@bgv.hamburg.de

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