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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Bereich Heilpraktikerangelegenheiten (uneingeschränkt)

Landesprüfungsamt für Heilberufe

Aktuelles

Zwei Wochen nach der schriftlichen Heilpraktiker - Überprüfung können Sie die Lösungen unter dem Link  Landratsamt Ansbach einsehen.

Allgemeines

Nach § 1 des Heilpraktikergesetzes bedarf, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, der Erlaubnis. Gem. § 2 Abs. 1 i) der Ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz kann die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.

Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis

  • Hauptschulabschluss
  • Vollendung des 25. Lebensjahres (Antragstellung ist im Laufe des entsprechenden Kalenderjahres möglich)
  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen die Antragsteller entweder a) seit mindestens 3 Monaten mit erstem Wohnsitz in Hamburg gemeldet sein (Nachweis erfolgt durch einen aktuellen Auszug aus dem Melderegister des Einwohnermeldeamts), oder falls sie nicht mit erstem Wohnsitz seit 3 Monaten in Hamburg gemeldet sind, b) einen Arbeitsplatz in Hamburg, für den die Heilpraktikererlaubnis benötigt wird,  durch Vorlage des abgeschlossenen Arbeitsvertrages bzw. bei Selbstständigen durch Vorlage des abgeschlossenen Mietvertrags über für eine Heilpraktiker-Praxis geeignete Räume nachweisen.

Durchführung der Überprüfung

Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil erfolgt vor dem mündlichen Teil. Zur mündlichen Überprüfung werden die Antragsteller nur zugelassen, wenn der schriftliche Teil erfolgreich abgeschlossen worden ist.

Die schriftliche Überprüfung wird von der BSG zweimal im Jahr (März und Oktober) durchgeführt. Das Ergebnis wird innerhalb von zwei Monaten nach dem Überprüfungstermin schriftlich mitgeteilt. Das gesamte Überprüfungsverfahren muss innerhalb eines Jahres  abgeschlossen  werden.

Die mündliche Überprüfung findet in Form eines Einzelgesprächs statt und wird auf einem Tonträger aufgezeichnet. Das Einzelgespräch wird von einer Ärztin bzw. einem Arzt durchgeführt; als Beisitzerin/Beisitzer kann eine Heilpraktikerin bzw. ein Heilpraktiker aus Hamburg anwesend sein. Das Ergebnis der Überprüfung wird ca. zwei Wochen nach dem Überprüfungstermin schriftlich mitgeteilt.

Inhalt der Überprüfung

  • Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der Ausübung der Heilkunde
  • Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers
  • Grundkenntnisse in der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie
  • Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung und Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislauf-Krankheiten, der degenerativen Erkrankungen sowie der übertragbaren Krankheiten
  • Erkennung und Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände
  • Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankheitsuntersuchung
  • Praxishygiene, Desinfektion und Sterilisation
  • Injektions- und Punktionstechniken
  • Deutung grundlegender Laborwerte

Verfahrensweise und Unterlagen

Die Erteilung der Erlaubnis muss schriftlich (siehe Formular) unter Einhaltung der nachstehend genannten Anmeldezeiträume bei der Behörde für  Gesundheit und Verbraucherschutz beantragt werden. 

Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung vollständig vorliegen, damit eine Teilnahme an der Überprüfung erfolgen kann:

  1. Lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit Datum und Unterschrift
  2. Gültiger Personalausweis oder Pass
  3. Aktueller Auszug aus dem Melderegister, ist der 1. Wohnsitz nicht Hamburg siehe unter I. Voraussetzungen... unter b.) Nachweis über einen Arbeits- oder Mietvertrag
  4. Geburtsurkunde, bei Verheirateten auch die Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
  5. Zeugnis über den Schulabschluss

Die Unterlagen 2, 3, 4 u. 5 sind im Original einschließlich einer Kopie (zur Beglaubigung bei der Behörde) oder in amtlich bzw. notariell beglaubigter Kopie einzureichen.

Nach Bekanntgabe des mündlichen Überprüfungstermins:

Diese Unterlagen müssen spätestens zwei Wochen vor dem mündlichen Überprüfungstermin

vorliegen.

  • Amtliches Führungszeugnis, das nicht früher als einen Monat vor dem mündlichen Überprüfungstermin ausgestellt worden sein darf (zu beantragen beim zuständigen Einwohneramt und direkt an Frau Bendick zum mündlichen Termin senden lassen).
  • Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers, dass gegen sie/ihn kein gerichtliches Straf- oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (nicht älter als einen Monat zur mündlichen Überprüfung).
  • Ärztliche Bescheinigung darüber, dass der/die Antragsteller/in nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung ungeeignet ist. Diese Bescheinigung darf nicht früher als einen Monat vor dem Überprüfungstermin ausgestellt worden sein.

Anträge und Merkblätter

Termine

Anmeldezeitraum für die Überprüfung im März: 2. und 3. Kalenderwoche im Januar   

Termin der schriftlichen Überprüfung : jeweils am  3. Mittwoch im März

Anmeldezeitraum ist für die Überprüfung im Oktober: 28. und  29. Kalenderwoche im Juli            

Termin der schriftlichen Überprüfung:  jeweils am  2. Mittwoch im Oktober 

Gebühren 

Erteilung der Erlaubnis:                                                                         € 76,70

Überprüfung schriftlicher Teil:                                                                € 179,00

Überprüfung mündlicher Teil:                                                                 € 76,70

Ablehnender Bescheid:                                                                          € 57,00

Rücknahme des Antrages:                                                                     € 38,00

Rücktritt von der schriftlichen                                                                 € 50,00

Überprüfung später als 6 Wochen

nach Bekanntgabe des Überprüfungstermins

oder Nicherscheinen zum Überprüfungstermin                                  

Rücktritt von der mündlichen                                                                 € 50,00
Überprüfung später als 2 Wochen

nach Bekanntgabe des Überprüfungstermins

oder nicht erscheinen zum Überprüfungstermin