Lärm am Arbeitsplatz
Lärm
ist Schall, der die Gesundheit gefährdet, mindestens aber störend wirkt.
Lärm
- schädigt abhängig von Schallpegel und Einwirkdauer das Gehör (Lärmschwerhörigkeit)
- erhöht das Unfallrisiko, da Signale und Warnungen verdeckt werden
- erhöht andere Gesundheitsrisiken, wie z.B. der Stoffwechsel- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- mindert die Leistungsfähigkeit
- ist ein wesentlicher Stressfaktor und beeinträchtigt das Wohlbefinden.
Die Situation am Arbeitsplatz
- Die Zahl der durch Betriebslärm gehörgefährdeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland ist mit ca. 5 Millionen nach wie vor sehr hoch (Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, 2005). Zum Vergleich: Die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland betrug in 2006 knapp 38 Millionen.
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2007
Auch im Berufskrankheitengeschehen liegt Lärm weiterhin deutlich an der Spitze. 2006 wurden 9413 Verdachtsfälle auf Lärmschwerhörigkeit angezeigt, davon wurden 5444 Fälle auf Lärmschwerhörigkeit anerkannt.
Wie sich an der Entwicklung der Berufskrankheiten ablesen lässt, waren die Bemühungen aller am betrieblichen Lärmschutz beteiligten Akteure bisher nicht ausreichend erfolgreich. Deshalb müssen sie verstärkt werden, und zwar vorrangig durch technische Maßnahmen wie Konstruktion, Dämmung und Dämpfung. Auch aus Kostengründen werden diese Maßnahmen zu zögerlich umgesetzt. Zwar ließe sich berufsbedingte Lärmschwerhörigkeit durch konsequentes Tragen von Gehörschutz vollständig vermeiden; dieses scheitert jedoch an der betrieblichen Wirklichkeit - nach Literaturangaben trägt bisher nur etwa die Hälfte der in Lärmbereichen Beschäftigten regelmäßig ausreichenden Gehörschutz.
Spezielle Angebote für Betriebe
Kostenlose Veranstaltung zum Thema "Lärm": Sie richtet sich vorrangig an Auszubildende und Berufseinsteiger.
Flyer: Raumakustik in Kindertagesstätten (siehe Download) informiert über Möglichkeiten der Lärmminderung
Das Amt für Arbeitsschutz als staatliche Aufsichts- und Beratungsstelle sieht den betrieblichen Lärmschutz als ständige Schwerpunktaufgabe an. Es berät und unterstützt die Betriebe, insbesondere auch durch Messungen und Arbeitsplatzbeurteilungen des
Fachbereiches Arbeitsplatzbeurteilungen, Fachgebiet Physikalische Größen. Die Eigeninitiative der Betriebe ist aber unverzichtbar.
Lärmbezogene Arbeitsschutzvorschriften:
- Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen
Regeln für den Einsatz von Gehörschützern (BGR 194)
Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit"
Arbeitsstättenverordnung, Ziffer 3.7 des Anhangs
- Maschinenrichtlinie (98/37/EG)

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