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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Gesetz zu Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen - Neue Pflichten für Genehmigungsinhaber

Im August 2005 ist das Gesetz zur Kontrolle hochradioaktiver Strahlenquellen in Kraft getreten und setzt konsequent EU-Recht um. Das Gesetz soll die lückenlose und länderübergreifende Kontrolle von hochradioaktiven Strahlenquellen vom Hersteller oder Einführer bis zur Entsorgung verbessern, um eine unkontrollierte Weiterverbreitung zu verhindern. Der Gesetzgeber fasst unter dem Begriff hochradioaktive Strahlenquelle alle radioaktiven Stoffe, die in fester Form vorliegen, sich in einer allseits umschlossenen Edelstahlhülle befinden und einen bestimmten Aktivitätswert (abhängig vom radioaktiven Nuklid) übersteigen.

Die festgelegten gesetzlichen Regelungen sollen eine  Strahlenexposition von Personen, Sachgütern und der Umwelt durch eine unzureichende Überwachung von hochradioaktiven Strahlenquellen unterbinden. In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union werden bis zum 01.01.2006 vergleichbare Regelungen geschaffen.

Wesentliche Eckpunkte des Gesetzes sind

  • der Aufbau eines zentralen Registers beim Bundesamt für Strahlenschutz, aus dem jederzeit hervorgeht, wo sich eine hochradioaktive Quelle befindet,
  • eine gesetzlich festgelegte Rücknahmeverpflichtung der Hersteller für nicht mehr genutzte radioaktive Strahlenquellen,
  • die Kennzeichnung der radioaktiven Quellen mit einer unverwechselbaren Identifizierungsnummer durch den Hersteller,
  • eine generelle Genehmigungspflicht bei der Verwendung,
  • sowie verschärfte Regelungen bei der Ein- und Ausfuhr in die Europäische Union.

Die erforderlichen Informationen für das zentrale Register müssen von jedem Genehmigungsinhaber auf elektronischem Wege direkt an das Bundesamt für Strahlenschutz übermittelt werden.

Für hochradioaktive Quellen, die nach dem 19.08.2005 in Verkehr gebracht worden sind, muss unverzüglich Kontakt mit dem Bundesamt für Strahlenschutz aufgenommen werden: 

Bundesamt für Strahlenschutz
Strahlenschutzregister
Ingolstädter Landstraße 1

85764 Oberschleißheim

Tel.: 01888 333-2411
Fax: 01888 333-2415

http://www.bfs.de/ion

Hochradioaktive Quellen, die vor dem 19.08.2005 in Verkehr gebracht wurden, müssen bis spätestens zum 31.01.2008 erfasst werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Strahlenschutzreferat des Amtes für Arbeitsschutz.

Kontaktmöglichkeit
Amt für Arbeitsschutz Arbeitsschutztelefon Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-2112 040 4273-10098 arbeitnehmerschutz@bgv.hamburg.de