•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Psychische Belastungen in der modernen Arbeitswelt

Beschäftigte sind einer Vielzahl von physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Ziel eines modernen Arbeitsschutzes ist nicht nur die Minimierung von Unfällen und Erkrankungen, sondern auch das  Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu fördern, kurz die Arbeit menschengerecht und gesundheitsförderlich zu gestalten.

M 41 Psychische Belastungen, Rückseite Psychische Belastungen (M 41, Broschürenrückseite)

(BSG)

Der Begriff psychische Belastung wird aus arbeitswissenschaftlicher Sicht zunächst einmal neutral definiert: Psychische Belastung ist "die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse", die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. 

Unter psychischer Beanspruchung hingegen versteht man die Reaktion eines Menschen auf psychische Belastungen. Auch dieser Begriff „Beanspruchung“ ist zunächst neutral aufzufassen. Die Wirkung von psychischen Belastungen im Individuum ist einerseits abhängig  von den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen und Bewältigungsstrategien, anderseits natürlich auch von der Art der Belastung. Wir sprechen von psychischen Fehlbelastungen, wenn Arbeitsbedingungen vorliegen, die erfahrungsgemäß zu Störungen des körperlichen und geistigen Wohlbefindens führen können. 

Die vielfältigen Belastungen können verringert werden, wenn beispielsweise Arbeitsabläufe, Arbeitsorganisation verbessert und optimiert  werden. Zur Arbeitsorganisation gehören Arbeitszeit, sozialen Beziehungen sowie die Arbeitsumgebung. Das Ziel der Veränderung ist die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Dieses Ziel kann mit Hilfe einer Bestandsaufnahme psychischer Belastungsfaktoren erreicht werden. Werden Faktoren, ermittelt die zu Fehlbelastungen führen, sollten unter Beteiligung der Beschäftigten geeignete Maßnahmen festgelegt, durchgeführt und anschließend auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Dieses ist ein bewährter Prozess, wie er in allen Managementsystemen angewandt wird. Er muss entsprechend kontinuierlich fortgeführt werden, um Verbesserungen auf lange Sicht zu ermöglichen, erreichte Standards zu erhalten und sich flexibel an Veränderungen anpassen zu können. Grundlage für dieses Vorgehen ist das vom Amt für Arbeitsschutz entwickelte Stufenkonzept zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.  

 

Prozess der Gefährdungsbeurteilung
systematischer Zyklus einer Gefährdungsbeurteilung

(AfA)

Bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung empfehlen wir mit unserem Stufenkonzept ein pragmatisches Herangehen. Es ist sinnvoll, zunächst die im Betrieb bereits bekannten Probleme und Fehlbelastungen aufzugreifen und dazu Maßnahmen zu entwickeln. Dafür sollte eine Bestandsaufnahme durchgeführt werden, was der Betrieb bereits aus der Gefährdungsbeurteilung, früheren Befragungen und weitern innerbetrieblichen Quellen über die Belastungssituation für Erkenntnisse hat. Ebenso können Fehlzeiten, Fluktuation, Kundenreklamationen oder innerbetriebliche Beschwerden Hinweise auf Beanspruchungen liefern (Eine Liste betrieblicher Indikatoren finden Sie in den Veröffentlichungen des Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI, LV 31).

Moderierte Gruppengespräche sind geeignet, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Prozess aktiv einzubinden. Schriftliche Befragungen sind ein gutes Instrument, nicht nur zur Bestandaufnahme, sndern auch um den erfolg von Maßnahmen zu kontrollieren. Sie erfordern aber Aufwand in der Auswertung, dem Datenschutz und auch der Auswahl des Fragebogens. Es stehen viele erprobte Fragebögen zu orientierenden Befragungen und zu „Screening-Verfahren“ in der „Toolbox“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung. Auch ist dort beschrieben, welche Qualifikationen für die Befragung erforderlich sind. Von „selbstgestrickten“ Fragebögen raten wir ab.

Das Amt für Arbeitsschutz fragt nach der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen auch in seiner Systemkontrolle. Bei größeren Betrieben setzen wir voraus, dass sie psychischen Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen. Von mittleren Unternehmen erwarten wir zumindest in den Branchen, in denen auf Grund des Tätigkeitsspektrums erkennbare psychische Belastungen vorhanden sind, eine Bestandsaufnahme und erste Maßnahmen. In Kleinbetrieben greifen wir das Thema im Rahmen von Projekten auf, dies in der Regel als bergreifendes Thema. Die Analyse und Verringerung von psychischen Belastungen wird auch in Projekten zur betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt.

2009 führten wir weitere Projekte zu psychischen Belastungen durch: in der ambulante Pflege, bei Büroarbeit, und in Kindertagesstätten. Die Projekte der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzsstrategie (GDA-Projekte) der Jahre 2009-2012 zur Verringerung von Unfällen (mit Schwerpunkt Zeitarbeit, Bau und Schulen) und Muskel-Skeletterkrankungen (Schwerpunkte in der Büroarbeit und der Pflege) greifen die psychischen Belastungen als Querschnittsthema auf.

Ansprechpartner im Amt für Arbeitsschutz Hamburg sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Themenfeld "Psychische Belastungen"